Beerdigungskosten - rechtliche Frage

  • In meiner Bekanntschaft gab es kürzlich einen Todesfall. Der alte Mann hinterläßt zumindest neben seiner geschiedenen Frau einen Sohn. Dieser wurde kurz nach der Geburt von den Eltern jedoch ins Heim gegeben, wußte außer von der Geburtsurkunde nichts von seinen Erzeugern. Nun soll er plötzlich zumindest für die Beerdigung aufkommen. Ist dies zulässig? was für Möglichkeiten gibt es, sich eventuell aus der finanziellen Verantwortung zu ziehen? Mit seinen Eltern hat der nicht mehr ganz so junge Mann ja nun absolut nichts zu schaffen gehabt.

  • Ein Urteil des VG Gießen (8 E 1777/98) besagt, dass ein Kind für den verstorbenen Elternteil selbst dann die Beerdigungskosten tragen muß, wenn Unterhaltspflichten verletzt wurden. Begründet wird dies damit, dass die Totenfürsorge Sache der nächsten Angehörigen ist. Selbst bei einer Verletzung derartiger Pflichten gilt das.
    Lediglich, wenn der Verstorbene ein Verbrechen an dem Angehörigen begangen hat, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.


    Ebenso urteilte das VG Karlsruhe für den Fall von zerrütteten Familienverhältnissen. In diesem Fall war das Kind im Alter von zwei Jahren in ein Heim gegeben worden.


    Auch eine mögliche Ausschlagung der Erbschaft, sofern vorhanden hilft hier nicht weiter, da die Kostentragungspflicht nicht auf der bürgerlich-rechtlichen Erbenstellung beruht, sondern auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften.



    So bitter es klingt, aber leider muß er bezahlen, obwohl er seinen Vater nicht kannte.
    Selbst Sozialhilfeempfänger müssen bezahlen.
    Ich sehe keine Möglichkeit dies zu umgehen



    Gruß
    DaFunk

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  • Danke für die Antwort, auch wenn sie die Betroffenen nicht recht freuen wird. Wenigstens kann ich was bzgl. der Rechtslage weitergeben.

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