Wann beginnt ein Vodafone-Festnetz-Vertrag?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Teilt einem Vodafone denn Vertragsbeginn und Vertragsende schriftlich mit? Ich meine nicht, dass man das online irgendwo nachlesen kann


    S.o. Im DSL-Bereich von "Mein Vodafone" ist das Vertragsende ganz deutlich zu lesen (auch wenn noch nicht gekündigt wurde).


    Abgesehen davon verweise ich ein weiteres Mal auf http://www.teltarif.de/teltari…uendigung/news/46249.html

  • Wie ich schon sagte:

    Zitat

    Ich meine nicht, dass man das online irgendwo nachlesen kann

    Also, bei mir ist "Mein Vodafone" online und ich muss mich da aktiv einloggen. Darin liegt keine wirksame Mitteilung dem Kunden gegenüber. Wenn ein Vertrag ab dem Datum x 24 Monate läuft, ist man nicht verpflichtet, aktiv beim Anbieter nachzufragen, ob es denn wirklich 24 Monate sind oder vielleicht doch weniger.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Abgesehen davon verweise ich ein weiteres Mal auf http://www.teltarif.de/teltari…uendigung/news/46249.html

    Ok, also ab Auftragsbestätigung.


    Dem TE gegenüber haben sie aber ja behauptet, der Vertrag beginne mit Unterschrift. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Darin liegt keine wirksame Mitteilung dem Kunden gegenüber.


    Das habe ich nicht behauptet, nichtsdestotrotz kann man die Angabe online finden. :)


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ok, also ab Auftragsbestätigung.


    Dem TE gegenüber haben sie aber ja behauptet, der Vertrag beginne mit Unterschrift. :flop:


    Ich denke, das handhabt Vodafone flexibel. Bei mir war es z.B. ab Einspeisung des Vertrags in das Vodafone-System des Händlers, über den ich abgeschlossen hatte.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich denke, das handhabt Vodafone flexibel.

    Den Eindruck habe ich auch. :D


    Dass eine solche "flexible Handhabung" rechtlich nicht in Ordnung ist, liegt auf der Hand. Wenn sie sich dann bei der Kündigung ebenso flexibel zeigen würde, wäre es ja kein Problem. Aber da pochen sie dann auf einen Vertragsbeginn, den sie sich selber ausgesucht haben, und der nicht vertraglich vereinbart wurde.

  • phonefux: Wenigstens einer der mich versteht :-)


    Was Vodafone wohl sagt, wenn man die Rechnungsbeträge auch mal flexibel überweist??


    Naja...wie gesagt..was ich tue habe ich gesagt...


    Von meiner Schwiegermutter oder mir bekommt Vodafone hinterher bestimmt kein Geld mehr...


    Insofern...ich habe fertig.

    Gruß


    LuckyMan aka Marcus

  • Hm, also in meinen Augen beginnt ein *Vertrag* mit der Akzeptanz beider Seiten zu laufen, d.h. wenn beide Seiten sich auf die Annahme des Vertrags geeinigt haben. Das geschieht mit der Vertragsbestätigung von Vodafone.


    Innerhalb der Vertragslaufzeit wird dann eine Leistung erbracht. Wenn diese Leistung nicht erbracht werden kann, z.B. aufgrund von technischen Problemen (wie in Deinem Fall) - dann verstehe ich nicht, inwiefern das die Vertragslaufzeit verlängern soll.


    Anders ausgedrückt: Wenn die DSL-Leitung für eine Woche ausfällt, dann verlängert sich ja auch nicht die Vertragslaufzeit um 1 Woche.

  • Ein Vertrag ist geschlossen, wenn auf ein Angebot eine Annahme erfolgt, korrekt. Das hat aber nichts mehr der Laufzeit zu tun. Da gilt einzig und allein das Vereinbarte.


    Es geht hier außerdem nicht um technische Probleme, wegen denen eine eigentlich fällige Leistung nicht erbracht wird, und die natürlich die Laufzeit nicht verlängern, sondern um den zwischen beiden Seiten vereinbarten Beginn der Leistung, d.h. den Zeitpunkt, ab dem die vertraglich vereinbarte Leistung fällig wird. Fällig ist die Leistung bei einem Vertrag über Telekommunikationsleistungen entweder dann, wenn ein konkreter Leistungsbeginn vereinbart wurde oder wenn man - wie hier - vereinbart hat, dass die Leistung frühstmöglich erbracht werden soll (ab Freigabe des Anschlusses durch den bisherigen Anbieter, ab Portierung einer Handynummer, etc.).


    Natürlich kann man den Laufzeitbeginn frei vereinbaren, z.B. auf einen Zeitpunkt vor Fälligkeit, aber dazu Bedarf es eben einer Einigung (etwa auch über eine bestimmte Regelung in den AGB).


    Im Mobilfunkbereich macht es VF ja auch anders. Und es ist klar, dass es unter den gleichen AGB nicht nach Belieben einmal so, einmal anders laufen kann.

  • Ja aber du trennst doch jetzt selber zwischen Leistung und Vertrag. Der Vertrag läuft über 24 Monate - das ist die Vertragslaufzeit. Wenn du den Zeitpunkt der Leistung innerhalb der Vertragslaufzeit nach hinten schiebst, dann ist das doch kein Grund für eine Veränderung der Vertragslaufzeit.


    Letztlich ist das was du forderst doch gar nicht möglich: Du sagst, dass der Vertrag mit der Annahme geschlossen ist - eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten ist gesetzlich verboten. Und spätestens hier beisst sich die Katze in den Schwanz:


    Entweder du sagst, dass der Vertrag erst mit dem Beginn der Leistung zu stande kommt (das sagst du aber explizit nicht, sondern wir sind uns einig, dass der Vertrag mit der Annahme zu stande kommt)
    Oder du forderst eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten (was vom Gesetzgeber her nicht machbar ist).

  • Bei der entsprechenden Vorschrift, die eine Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen von mehr als 24 Monate verbietet, ist ebenfalls umstritten, ob dies ab Vertragsschluss oder ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung zu verstehen ist.


    Ich muss aber zugeben, dass der BGH in einem Urteil 1993 entschieden hat, dass der maßgebliche Zeitpunkt der Vertragsschluss ist. Kannte ich noch nicht.


    Dies bedeutet dann aber auch, dass die Praxis der Mobilfunktbetreiber unzulässig wäre, die 24 Monate erst nach Vertragsschluss, z.B. ab den Zeitpunkt einer späteren Portierung laufen zu lassen.

  • Da wurde es schon diskutiert.
    12.6. wäre Kündigungsende bei rechtzeitiger Kündigung! Kündigunszeit wurde leider versäumt, somit verlängert sich der Vertrag entsprechend den AGB.
    PS. Bitte nicht verwechseln: Vertragslaufzeit und Leistungszeit!

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