Sonderkündigungsrecht o.ä.?

  • Hallo
    Fakt:
    Es funkt hier nur Telekom-DSL und nur T-mobile bzw.D1 !
    Betrifft:
    Telekom DSL-Anschluss am Anschlusstyp IP (Call & Surf Basic IP mit Internet Flat):
    http://www.telekom.de/is-bin/I…=jqYFC7IS4T0AAAEdU7cMVfLJ
    Frage mit Beispielen:
    Was ist wenn man mal zur Freundin ziehen will und die hat auch schon Telefonvertrag bei Telekom (oder woanders mit längerer Laufzeit)?
    Dann muss man doch trotzdem das Mindest-Jahr voll abzahlen, hier?:
    http://www.telekom.de/is-bin/I…=jqYFC7IS4T0AAAEdU7cMVfLJ
    Oder man muss im Ausland arbeiten, oder ist beruflich bedingt länger nicht in seiner Wohnung!?
    Oder muss (im Extremfall) aus irgend einem Grund ohne eigene Wohnung auskommen!?


    VG

  • Wenn ich mich nicht irre, ist es so, dass der Anbieter auf Erfüllung des Vertrages bzw. der finanziellen Forderung bestehen kann.

  • Fiktives Beispiel:
    Also würde man (trotz bis zum angenommenen Eintrittszeitpunkt) pünktlicher Monatszahlung ein Strafverfahren + negativen Schufa-Eintrag bekommen, angenommen wenn man zahlungsunfähig wäre?
    (Privatanschluss ohne geschäftlichen Hintergrund)

  • Vereinfacht gesagt ja. Wenn du deine Rechnungen aufgrund fehlender Liquidität nicht mehr zahlen kannst, reiht sich dein Anbieter quasi in die Liste der Gläubiger ein und erhält die Schuldsumme aufrecht.


    Deswegen haben so viele Schulden, weil bei eintretender Zahlungsunfähigkeit die Gläubiger nicht auf ihr Geld verzichten wollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von celllo
    Also würde man (trotz bis zum angenommenen Eintrittszeitpunkt) pünktlicher Monatszahlung ein Strafverfahren + negativen Schufa-Eintrag bekommen, angenommen wenn man zahlungsunfähig wäre?


    Den Satz verstehe ich nicht.

  • Ich musste ihn auch 2-mal lesen ;)


    Ich habs so verstanden, dass er fragt, ob der Gläubiger seine noch ausstehenden Zahlungen trotzdem haben will, wenn man Zahlungsunfähig wird - auch dann, wenn man bis Dato immer pünktlich bezahlt hat.


    Und das hab ich versucht, oben zu erklären :)

  • Beispiel:
    Es konnte bis einschl. zum 7.Monat immer pünktlich vom Kunden abgebucht werden.
    (also vorher kein negativer Kunde)
    Ab 8. Monat meine beschriebenen Beispiele eines Wegfalles.
    Würden 4. Monate offen bleiben -> dadurch Strafverfahren + negativen Schufa-Eintrag...

  • Ich frag mich allerdings, was den Anbieter daran hindern sollte, die noch offenen Zahlungen einzufordern?


    Wer verzichtet denn freiwillig auf Geld?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!