Enstehen die Gebühren für eine SMS zu dem Zeitpunkt zu dem ich diese lossende, oder dann wenn sie dem Empfänger zugestellt wird? Bzw. bei Nichtzustellung nach einer gewissen "Wartezeit"?
Hintergrund ist, ich hatte einen Vertrag, der zum 31.08. gekündigt wurde. Heute habe ich eine Rechnung erhalten in der mir Nachrichten in Rechnung gestellt wurden, welche ich aber am 30.08. versendet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch ein nicht vollständig aufgebrauchtes SMS-Kontingent. Jetzt möchte der Anbieter die Nachrichten aber bezahlt haben. Die Nachrichten gingen an Handys, die zum Sendezeitpunkt aus waren und erst später im September wieder angeschaltet wurden. Angekommen sind die Nachrichten allerdings nie.