Beitragserstattung deutsche Rentenversicherung

  • Hallo, ich lebe nun seit 5 Jahren im Ausland und werde demnaechst auch eine andere Staatsangehoerigkeit annehmen und die deutsche abgeben.
    Die Frage ist jetzt ob ich mir den Arbeitnehmerteil meiner Rente auszahlen lassen kann?
    Das hier habe ich schon mal gefunden:
    ... verlegt ein Versicherter den gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, ist die Beitragserstattung zulässig, wenn


    1. keine Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt und


    2.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht und


    3.seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (so genannte Wartezeit).


    Punkt 1 und 3 stimmen schon mal, kann mir jemand den Punkt 2 genauer ausfuhren, leider blockt mein Browser auf der Arbeit alle Seiten zu diesem thema.

  • Bei den wenigen Angaben kann man nichts konkretes sagen.


    EU-Staat? Gibt es ggf. ein SV-Abkommen? Wird im anderen Land eine versicherungspfl. Tätigkeit ausgeübt? usw.


    Setze Dich doch telefonisch mit der Rentenversicherung in Verbindung. Oder frage im Forum mit den genauen Angaben s.o. http://www.ihre-vorsorge.de/

  • Ist kein EU-Staat, hat aber ein SV-Ankommen.
    Worum es mir hier geht ist der punkt 2.
    2.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht
    Das habe ich aus einem anderen Forum:


    Bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit und Annahme der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitz in den USA kommt eine Erstattung der Beiträge nur dann in Betracht, wenn noch keine 60 Monate an Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung entrichtet wurden. Falls bereits 60 Monate an Beiträgszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurden, ist eine Beitragserstattung auch bei der genannten Staatsangehörigkeit nicht möglich.


    Wie werden die 60 Monate gerechnet ?
    Ich habe gelesen die Ausbildung zaehlt nicht mit rein, wie ist es mit Arbeitslosigkeit und einer beruflichen Weiterbildung mit Schueler BAFOG

  • Arbeitslosigkeit, wenn Beiträge gezahlt wurden,
    Ausbildung, wenn Beiträge gezahlt wurden.


    Schreibe Deinen Träger an, bei USA vermutlich DRV Bund oder DRV Nord gebe Deine neue Anschrift an und beantrage einen Versicherungsverlauf oder stelle einen Antrag auf Erstattung.

  • gelten schulzeiten nicht auch als beitragszeiten? zumindest werden diese zeiten auf die rente angerechnet, auch wenn keine beiträge gezahlt worden sind.

  • laut deutsche rentenversicherung FAQ


    Zitat

    Beitragszeiten
    Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.


    weiter:



    also als beitragszeiten gilt alles, wofür man beitragspunkte erhält, unabhängig davon ob man selbst beiträge in form von Euros/DM bezahlt hat.
    also auch ausbildung, schule, arbeitslosigkeit etc.

  • Ich habe einige Infos aus diesem Blog .


    Dort heisst es :

    Zitat

    Eine Rückzahlung ist aber immer an sehr strenge Bedingungen geknüpft. Es ist so eine Auszahlung nur an jene Personen möglich, die bis dato noch nicht eine allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben. Zu dieser Wartezeit zählen neben Ihren Beitragsmonaten und -jahren auch jene Zeiten, die Ihnen für eine Kindererziehung gutgeschrieben werden, allerdings keine Ausbildungszeiten . Eine Voraussetzung für die Beitragserstattung ist es auch, dass für Sie eine freiwillige Weiterversicherung in jedem Fall ausgeschlossen ist.


    Wie gestagt, ich habe nicht auf alle Internetseiten zugriff da sie geblockt werden, ich habe jetzt mal die Deutsche Rentenversicherung angeschreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    gelten schulzeiten nicht auch als beitragszeiten? zumindest werden diese zeiten auf die rente angerechnet, auch wenn keine beiträge gezahlt worden sind.


    Nein, es sind Anrechnungszeiten.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt

    also als beitragszeiten gilt alles, wofür man beitragspunkte erhält, unabhängig davon ob man selbst beiträge in form von Euros/DM bezahlt hat.
    also auch ausbildung, schule, arbeitslosigkeit etc.


    Beitragszeiten sind wie der Name sagt, Zeiten, für die Beiträge gezahlt wurden. Weiter gibt es Zeiten die versicherungspflichtigen Zeiten entsprechen (Kindererziehungszeiten u.dergl.). Jedenfalls sind es keine Schulzeiten und keine Zeiten der Arbeitslosigkeit (hier nur dann wenn Leistungen geflossen sind (ALG I oder ÜG und ALG II in einem 5 Jahreszeitraum, jetzt jedenfalls nicht mehr)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!