Nichtnutzungsgebühren! Wie geht es nun weiter?

  • Nachdem ich meine Beschwerde über ausgebuchte Nichtnutzungsgebühr an Talkline gesendet habe, bekomme ich jetzt die Antwort hier:


    "Sie teilen uns mit, dass Ihnen die Verwaltungspauschale für Nichttelefonie berechnet wurde.
    Ihr Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Aus diesem Grund haben wir Ihren Sachverhalt eingehend für Sie geprüft.


    Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass das Urteil bezüglich der Berechnung der Verwaltungspauschale für Nichttelefonie ab dem 13.08.2012 in Kraft getreten ist.


    Wir bitten um Verständnis, dass die Berechnung bis zu dem genannten Datum insofern korrekt ist.


    Gern teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen je Rufnummer eine Gutschrift in Höhe von 10,00 Euro eingerichtet haben.


    Insofern wird unsere nächstfolgende Mobilfunk-Rechnung mit dieser Gutschrift verrechnet und es wird lediglich der verbleibende Differenzbetrag fällig."


    Die bisher ausgebuchten Gebühren sind insgesamt bei fast 90 Euro.
    Wie soll ich nun jetzt da am Besten vorgehen? Gibt jetzt noch eine Chance, dass ich die restlichen gebühren noch zurückbekommen kann?
    Bitte um eure Hilfe!!

  • Ich denke wenn man der Belastung einer Nichtnutzunsgebühr nicht widersprochen hat bzw. entsprechende Zahlungen ohne Vorbehalt mit Verweis auf Az.: 2 O 136/11 geleistet hat, dann hat man auch keine Ansprüche auf Rückerstattungen vor dem 13.08. Denn mit der widerspruchslosen Hinnahme der Nichnutzungsgebür hat man seine konkludente Zustimmung abgegeben.


    Ich kenne das so vom Finanzamt bei anhängigen Steuerverfahren. Man legt Widerspruch mit Verweis auf das laufende Verfahren ein und beantragt gleichzeitig das Ruhen des Widerspruchs bis zur Entscheidung auf das verwiesene Aktenzeichen. Je nach Gerichtsentscheid bekommt man dann ab Widerspruch zuviel gezahlte Steuer zurück oder nicht. ABER eben nur wenn man Widerspruch einlegt UND unter Vorbehalt die ausgewiesene Steuerschuld zahlt (da die Rechtmäßigkeit erst noch gerichtlich festgestellt werden muss).
    => Das mit dem Ruhen des eigenen Widerspruchs und Verweis auf das laufende Verfahren ist ein Kunstgriff, da in der deutschen Rechtssprechung keine Sammelklagen zulässig sind und es unnötig ist zum selben Sachverhalt mehrere Einzelklagen zu führen.


    Deshalb handelt Talkline zwar kundenunfreundlich aber meiner laienhaften Meinung nach juristisch korrekt.



    Gruß
    eisenarsch

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