Vertrag D1-Netz mit Handy

  • Ich müsste nochmal wegen der vorzeitigen Portierung nachfragen. Nach meiner Recherche im Internet soll doch das System ab dem 05.12. automatisiert sein und auch schnell von Statten gehen (also nicht 2-4 Wochen). Das ich aber meinen alten Vertrag schon gekündigt haben muß, kann ich nirgendwo nachlesen. Ist das jetzt nur eine spezielle Abwicklung bei euch Jinocom oder gilt das grundsätzlich. Kann mich jemand mal aufklären?

  • Zitat

    Original geschrieben von hauptm
    Ich müsste nochmal wegen der vorzeitigen Portierung nachfragen. Nach meiner Recherche im Internet soll doch das System ab dem 05.12. automatisiert sein und auch schnell von Statten gehen (also nicht 2-4 Wochen). Das ich aber meinen alten Vertrag schon gekündigt haben muß, kann ich nirgendwo nachlesen. Ist das jetzt nur eine spezielle Abwicklung bei euch Jinocom oder gilt das grundsätzlich. Kann mich jemand mal aufklären?


    Hallo,


    Portierung geht nicht auf einem tag,es dauert weil provider hin und her schreiben müssen,es wird deine nummer beantragt von einen neuen provider dann wird auf rückmeldung gewartet von den alten provider.wegen diese ganze hin und her dauert das.Wir führen täglich Portierungs auftrag durch.Sofortige portierung ist nur möglich wenn der alte vertrag endet im selben monat wo sie einen neuen vertrag abschliessen.zb vertragsende 29.12.2012. dann kann man portierung beantragen dann beginnt der neue vertrag automatisch am 30.12 oder 01.01.

  • komisch, laut Gesetz soll das doch jetzt geändert sein und auch nach dem 05.12. automatisiert schneller gehen. das verwirrt mich alles immer mehr. Meine Frage war mehr darauf bezogen wieso es 2-4 Wochen dauert und ich meinen alten Vertrag gekündigt haben muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von hauptm
    komisch, laut Gesetz soll das doch jetzt geändert sein und auch nach dem 05.12. automatisiert schneller gehen. das verwirrt mich alles immer mehr.


    stell dir mal vor,man geht einfach zu Bürgeramt und will neue personal ausweiss abhohlen ohne nachweiss oder vollmacht ?
    Genau so ist das beii protierung,du muss portierung auftrag unterschreiben,das geht an provider und provider muss dann zu alten weiter geben,bis das alles durch ist.

  • also wenn ich Sie beauftrage die Nummer zu portieren sollte das wohl reichen. Hier mal das Gesetz:
    Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2012[2], namentlich durch die Neuregelung des § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG, erhält der Endnutzer in Einklang mit Art. 30 Abs. 4 Satz 1 und 2 URL (Universaldienstrichtlinie) einen Anspruch darauf, vom Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen zu können. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Vertrag mit dem Endnutzer, sodass der Endnutzer bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Portierung seiner Rufnummer verlangen kann. In § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG wird auf Gesetzesebene klargestellt, dass davon der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem abgebenden Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und sich daraus ergebende Ansprüche unberührt bleiben. Nach § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG ist der abgebende Anbieter – wie bereits beim Vertragsabschluss (vgl. § 43 Abs. 1 Nr. 8 TKG) - verpflichtet, über alle anfallenden Kosten zu informieren, was insbesondere etwaige ausstehende monatliche Entgelte bis zum Ende eines Laufzeitvertrages umfasst. Damit wird sichergestellt, dass der Endnutzer in voller Sachkenntnis eine Wahl treffen kann. Durch § 46 Abs. 4 Satz 6 TKG erhält der Endnutzer einen Anspruch darauf, für seinen bisherigen Vertrag mit dem abgebenden Anbieter eine neue Rufnummer zugeteilt zu bekommen. Damit können Übergangsfragen bei Inkrafttreten der Neuregelung in § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG vermieden werden, da somit nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden werden muss.[3]


    Ich hatte mir das irgendwie einfacher vorgestellt. Bei meinem Ärger den ich momentan mit Base habe, bin ich mal gespannt wann ich überhaupt von denen eine Bestätigung erhalte. Trotzdem ist eine Kündungsbestätigung in meinen Augen sowieso nicht erforderlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von hauptm
    puh :) , also jetzt hat mir handytick.de mit dem Angebot für 19,90 die Nase lang gemacht....


    Hallo wann endet dein vertrag,es gibt ein möglichkeit für dich :)

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