Der Punkt ist schlicht, dass sich wohl nur 0,0001 % der Kunden den Aufwand machen, für 11,50 € sich etliche Mails mit dem Anbieter hin und her zu schreiben. Und schon lohnt sich die zu hohe Gebühr. ![]()
o2: Rücklastschrift -Gebühr von 19 EUR rechtlich zulässig?
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wie wäre denn die Bankverbindung von o2 um die tatsächlich entstandenen Kosten von 3,50eur zu überweisen? (o2 Vertragskunde) und mit welchem Betreff macht man das am besten (Rechnungsnummer, Kundennumer, Handynr?)
und müsste man nicht genau genommen 2x ca 3,50eur zahlen? denn es entstehen ja kosten von der eigenen und der fremdbank
ps: A1234 und hast du das bei o2 genauso gemacht wie bei congstar mit der manuellen überweisung von 3,5eur ? oder haben die das anders ausgebucht. war o2 eher hartnäckiger bei den emails oder sanfter als congstar?
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@ malevio: du kannst davon ausgehen, dass sich alle NB mehr oder weniger dagegen wehren, aber ich sage mir, was die können, kann ich auch, die kochen ja auch nur mit Wasser.
Es entstehen genau einmal die 3,50€ RLS-Gebühr und zwar werden die von deiner Bank an O2 berechnet. Die Bank von O2 kassiert gar nix (es sei denn O2 bezahlt per Umsatzposten, dann kommen vielleicht nochmal 0,20€ hinzu, ich glaube nicht dass ein NB mehr zahlt).
Bei der Mahnung von O2 per Mail steht die Kontoverbindung von O2 drin und auch was du als Verwendungszweck angeben kannst. ich hab dann einfach die Rechnungssummer der zurückgebuchten Rechnung plus 3,50€ überwiesen. Und zwar sofort. Alles andere würde ja die Argumentation ad absurdum führen.
Denn in dem Punkt gebe ich vielen hier recht die sagen "Du bist schuld an dem Problem", denn das ist wohl unbestritten, aber hey, wir sind Menschen, wir haben alle Fehler und ja, auch mein Konto ist vielleicht 1 mal im Jahr nicht zum richtigen Zeitpunkt in voller Höhe gedeckt. So what.
Der, der ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.
*Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die User mit 6-stelligen Monatsgehältern die hier rumtönen dass man doch alles nur vernünftig planen muss, dann passiert sowas nicht. Dem entgegne ich nur: schön für euch wenn ihr alle Eventualitäten einplanen könnt, ich kann das nicht! Könnte ich das, würde ich Lotto spielen und natürlich auch gewinnen.
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Da ich gefragt wurde, wo O2 sich zu Rücklaschriften äussert, hier die Postpaid-AGB;
http://static2.o2.de/blob/7097…ary/agb-postpaid.pdf?v=29"8.5
...Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann Telefónica
Germany eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der
Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die
Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind."Somit setzt O2 wie die Konkurrenz darauf, daß viele Kunden sich nicht die Mühe machen, der Kostenpauschale zu widersprechen. Ein praktisches Zubrot.
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Zitat
Original geschrieben von saintsimon
So viel zum "ganz großen Blödsinn" und ähnlichen Vorwürfen.Dein Link ändert trotzdem nichts an dem Blödsinn, welchen du geschrieben hast. Die 3 Euro nimmt die Sparkasse und O2 Hausbank nimmt auch Geld für einen Rückläufer, aber darüber schreibst du nichts, weil du es nicht weisst oder nicht kennst etc.
Ich habe täglich mit Rücklastschriften zu tun und kann sagen, welche Kosten ok sind und nicht...
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Zitat
Original geschrieben von A1234
@ malevio: du kannst davon ausgehen, dass sich alle NB mehr oder weniger dagegen wehren, aber ich sage mir, was die können, kann ich auch, die kochen ja auch nur mit Wasser.Es entstehen genau einmal die 3,50€ RLS-Gebühr und zwar werden die von deiner Bank an O2 berechnet. ).
Konkret nimmt die Hausbank maximal 3,00 Euro. 3,50 höre ich heute zum ersten mal.
ZitatDie Bank von O2 kassiert gar nix (es sei denn O2 bezahlt per Umsatzposten, dann kommen vielleicht nochmal 0,20€ hinzu, ich glaube nicht dass ein NB mehr zahlt
Wow das ist eine Info, erzähl mal woher du diese hast, bitte mit quellenangabe
Gruß Marco
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Konkret war es E-Plus. Da scheint aber keinen großen Eindruck gemacht zu haben, denn E+ nimmt nach wie vor die 15 €. Ich habe auch nur einen Beschluss des OLG Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz gefunden. Vielleicht läuft das Hauptsacheverfahren auch noch.Wie schon geschrieben ist die Verbraucherzentrale an dem Thema dran, siehe http://www.vzbv.de/cps/rde/xbc…en_Gebuehren_Klauseln.pdf
E-Plus ist dort nicht dabei, vielleicht weil das Verfahren immer noch läuft.
ZitatKann man bei o2 eigentlich ohne Mehrkosten per Überweisung bezahlen? Dann ist das Urteil ohnehin nur bedingt übertragbar, denn sowohl im E-Plus-Fall als auch bei Germanwings, wozu der BGH 2009 entschieden hat, war es so, dass man auf Lastschrift bzw. Kreditkartenzahlung beschränkt war. Dies haben beide Gerichte in der Begründung auch ausdrücklich herausgestellt.
Ja man kann bei O2 kostenneutral auf Überweisung umstellen.
Gruß Marco
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Dein Link ändert trotzdem nichts an dem Blödsinn, welchen du geschrieben hast. Die 3 Euro nimmt die Sparkasse und O2 Hausbank nimmt auch Geld für einen Rückläufer, aber darüber schreibst du nichts, weil du es nicht weisst oder nicht kennst etc.Ich habe täglich mit Rücklastschriften zu tun und kann sagen, welche Kosten ok sind und nicht...
Nenn du mir doch bitte eine Quelle in der steht, dass die kontoführende Bank des Lastschriftenberechtigten eine Gebühr dafür erhebt wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgegeben wird.
Als ich das noch aktiv gemacht habe, wurde dann ein ganz normaler Buchungsposten berechnet.
Und Sorry, bei Geldbewegungen in Millionenhöhe pro Monat glaube ich kaum, dass O2 mehr als ein oder zwei Cent pro Buchung zahlt.
Selbst in meiner jetzigen Firma zahlen wir bei ca 200 Buchungsposten im Monat nur zweistellige centbeträge, die laut normaler Preisliste wesentlich höher wären.Wahrscheinlich hast du genauso viel mit RLS zu tun wie die Bankangestellte neulich die mir erzählen wollte dass mal Lastschriften von kreditkarenunternehmen niemals zurückgeben könne. Da war sie auch nicht von abzubringen. Dann nach eine zähen Diskussion ging's dann urplötzlich doch.
Sorry wenn ich dir zu Nahe trete, aber ich habe mit Banken mittlerweile echt meine Probleme. Vielleicht tue ich dir auch Unrecht, dann nimm bitte meine aufrichtige Entschuldigung an.
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Zitat
Original geschrieben von A1234
Nenn du mir doch bitte eine Quelle in der steht, dass die kontoführende Bank des Lastschriftenberechtigten eine Gebühr dafür erhebt wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgegeben wird.Das mache ich sofort, nachdem du deine Quelle offengelegt hast
ZitatAls ich das noch aktiv gemacht habe, wurde dann ein ganz normaler Buchungsposten berechnet.
Und Sorry, bei Geldbewegungen in Millionenhöhe pro Monat glaube ich kaum, dass O2 mehr als ein oder zwei Cent pro Buchung zahlt.Buchung (Lastschrift ziehen) und Rückbuchung sind 2 paar Schuhe. Sicherlich wird O2 für die Einzüge nicht viel bezahlen, allerdings für Rückbuchungen greifen Banken gerne zu. Schliesslich haben sie als Inkassostelle auch gewisse Risiken.
ZitatSelbst in meiner jetzigen Firma zahlen wir bei ca 200 Buchungsposten im Monat nur zweistellige centbeträge, die laut normaler Preisliste wesentlich höher wären.
Und für Lastschriftrückläufer? Was nimmt die Bank genau dafür?
ZitatWahrscheinlich hast du genauso viel mit RLS zu tun wie die Bankangestellte neulich die mir erzählen wollte dass mal Lastschriften von kreditkarenunternehmen niemals zurückgeben könne. Da war sie auch nicht von abzubringen. Dann nach eine zähen Diskussion ging's dann urplötzlich doch.
Ja und deine firma besteht aus 1 Angestellten. Nur weil du etwas nicht belegen kannst, ist es nicht automatisch so. Ich kann dir versichern, ich sehe mehr Rücklastschriften im Monat als du in deinem Leben.
ZitatSorry wenn ich dir zu Nahe trete, aber ich habe mit Banken mittlerweile echt meine Probleme. Vielleicht tue ich dir auch Unrecht, dann nimm bitte meine aufrichtige Entschuldigung an.
Ist kein Problem, wenn du negative Erfahrungen gemacht hast. Auch dort gibt es Licht und Schatten. Wir sind jetzt aber weit vom Thema weg. O2 entstehen Kosten für Rückläufer, aber diese sind weit unter den 19 euro. 10 Euro währen aus meiner sicht die Schmerzgrenze, aber auch angemessen. Schliesslich kann und darf so etwas kein Dauersport werden.
Gruß Marco
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Zitat
Original geschrieben von marco5
Das mache ich sofort, nachdem du deine Quelle offengelegt hast...
Dieses "ich habe Kosten, aber ich will sie nicht veröffentlichen"-Geeirere könnte man vor Gericht nicht durchhalten, weswegen die Branche ein Verfahren letztlich scheut, und auch Du eine klar belegte Aussage scheust, weil die Bank ja nicht will, daß die Konditionen der Lastschriftinkassovereinbarung publik werden.Aber ohne Butter bei die Fische braucht es der Kunden und uns erstmal nicht zu jucken, und der Kunde kann anhand der bekannten Kostenfaktoren reklamieren. "Dem Kunden steht der Nachweis frei" und die NB wollen es nicht widerlegen.
Ein Blick in die von mir verlinkte P/L-Verzeichnis hätte übrigens die Erkenntnis gebracht, daß die Banken nunmehr dem Kunden kostenpflichtig (hier für 5,50 €) mitteilen können, wenn eine Lastschrift auf ihrem Konto nicht eingelöst wird, womit sich die Sorge vor einem RL-Sport erübrigt.
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