ZitatOriginal geschrieben von T-bold47
§ 188 Abs. 1 BGB:
Eien nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
Das wäre dann der 27. 04 um 23.59 Uhr.
Die mir vorliegende Fassung ist zwar von ende 1996, wie man aber am Text merkt, ist hier seit dem Veröffentlichung des BGB 1896 nicht so viel geändert worden.
Der zitierte Paragraph ist weiterhin in dieser Fassung gültig.