BGH: Schadenersatz bei Internet-Ausfall

  • Oh dieses Urteil könnte für viele Interessant sein :)


    Karlsruhe – Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss (Az.: III ZR 98/12).


    http://www.bild.de/home/telegr…egramm-15478948.bild.html

    Grüße Bakolein

  • Re: BGH: Schadenersatz bei Internet-Ausfall


    Ausgangsgericht AG Montabaur. Welcher Anbieter das wohl war? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Bakolein
    Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss (Az.: III ZR 98/12).

    Da hat die Bild dpa aber nicht richtig gelesen. Laut Pressemitteilung des BGH (das Urteil gibt's noch nicht) wurde für den Ausfall des Telefons gerade kein Schadensersatz über den konkreten Schaden für die Mobilfunknutzung hinaus zugesprochen, eben weil der Kunde statt des Festnetzes das Handy nutzen konnte.


    Für den Ausfall des DSL-Anschlusses hat der Kläger 50 € Entschädigung pro Tag verlangt. Das hat der BGH auf die Kosten zurechtgestutzt, die üblicherweise für einen Internetanschluss (ohne Telefoniefunktion) im Ausfallzeitraum angefallen wären, abzüglich der Gewinnspanne.


    Pressemitteilung BGH

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