Rufnummernmitnahme - Möglichkeit?

  • Servus,


    meine Freundin hat seit Jahren eine Prepaid-Karte von Aldi-Talk und möchte sich nun eine All-Net-Flat bei 1&1 zulegen.


    Sie möchte die Rufnummer von Aldi-Talk gern mitnehmen.


    1. Weis jemand ob Aldi-Talk da mitmacht?


    2. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für die Anbieter dazu?


    3. Mit wieviel Gebühren für die Portierung muss sie rechnen?


    Danke im Vorab!


    :top:

  • Hi,
    Aldi-Talk muss da mitmachen, da es gesetzlich geregelt ist, dass eine Rufnummer von einem Anbieter WEG zu portieren sein muss.
    Es gibt dagegen keine Pflicht, dass ein neuer Anbieter eine Rufnummer zu sich portieren muss, allerdings machen es die allermeisten.


    In eurem Fall wird euch Aldi-Talk 24,95 € berechnen. Da es eine Prepaid-Karte ist, muss auf der Karte das entsprechende Guthaben in dieser Höhe noch vorhanden sein bzw. müsst ihr sie gegebenenfalls darauf aufladen.
    Dann müsst ihr Aldi-Talk noch eine Verzichtserklärung zuschicken, in der ihr erklärt, dass ihr auf etwaig noch vorhandenes Guthaben verzichtet, das ist leider bei den Prepaid-Karten so geregelt.


    Die Rufnummernmitnahme gebt ihr dann einfach bei 1&1 im Bestellprozess mit an.


    Beachten solltet ihr noch, dass der/die Vertragsinhaber/-in bei beiden Firmen ein und dieselbe Person mit gleicher Anschrift ist (ggf. vorher bei Aldi-Talk korrigieren bzw. umschreiben lassen), ansonsten kann es zur Ablehnung der Portierung kommen.

  • Ich weiß nicht ob es mittlerweile geändert wurde, aber bei meinen Portierungen war es immer so, das Alditalk die Karten sofort nach Erhalt der Verzichtserklärung deaktiviert hat.


    Falls sich das nicht geändert hat, muss man damit rechnen ein paar Tage nicht erreichbar zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von pokkaf
    Dann müsst ihr Aldi-Talk noch eine Verzichtserklärung zuschicken, in der ihr erklärt, dass ihr auf etwaig noch vorhandenes Guthaben verzichtet, das ist leider bei den Prepaid-Karten so geregelt.


    Mitnichten.


    Zwar muss man in der Tat dem Anbieter der bisherigen Prepaid seinen Portierungswunsch mitteilen, was in der Regel bedeuten wird, die Karte zu kündigen, jedoch besteht ein Anspruch auf Auszahlung eines etwa das Portierungsentgelt übesteigenden Guthabens.


    Dies wird nicht dadurch ausgehebelt, dass eiige Anbieter immer noch eine Verzichtserklärung auf ihren entsprechenden Vordrucken haben. Diese kann man ggfls streichen und statt dessen der - hoffentlich per Einschreiben übersandten - Kündigung ein Auszahlungsbegehren unter Angabe der Bankverbindung beifügen.


    Ausserdem kann - je nach AGB des Anbieters - die Einsendung der gekündigten Simkarte erforderlich sein.




    Tante Edith sagt:


    Auf der verlinkten Portierungsfreigabe ist z.B. gar keine Verzichtserklärung...

  • Na die kenne ich auch. Nur war darin bisher nie etwas in Verbindung mit einer Verzichtserklärung in Verbindung mit Rufnummernmitnahme zu lesen, was mich irgendwie auf den Pfad gebracht hat, dass es dort rechtlich anders aussehen könnte.

  • Ich dachte ich poste hier bevor ich ein neues Thema eröffne.


    Mein Anliegen.


    Ich bin noch bei o2 der Vertrag ist aber gekündigt.
    Da ich noch nicht weiß, ob ich in der nächsten Zeit in die Schweiz ziehen werde, wollte ich meine o2 Nummer mit zu einem Discountanbieter mit monatlicher Laufzeit mitnehmen.
    Bleibe ich in Deutschland würde ich gerne bei Vodafone oder Telekom einen Vertrag abschließen und die Nummer vom Discountanbieter wieder mitnehmen, sodass ich immer die gleiche Nummer habe.


    Ist das möglich?
    Besten Dank

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