Guten Abend,
mir stellt sich folgende Frage. Ich habe am 24.02. über einen Onlineshop einen Neuvertrag abgeschlossen, der zwei Geräte enthält (Samsung Galaxy S3 LTE und Samsung Galaxy Tab2 10.1 WIFI). Am 25.02. faxte ich die Unterlagen und am selben Tag wurde mein Vertrag freigeschaltet und ich erhielt via e-mail auch schon meine neue Rufnummer mitgeteilt. Da nun aber das Tablet momentan nicht auf Lager ist, das Galaxy S3 LTE aber schon und der Shop augescheinlich, nach mehreren Anfragen, auch kein Recht von der sich selbst in den eigenen AGB eingeräumten Möglichkeit zur Teillieferung gebrauch machen will, stellt sich mir folgende Frage:
Der Shop ist ja nur ein Vertriebspartner von VF. Bin ich nun brechtigt, durch diese Verzögerung von seiten des Shops, die Rechnungsbetrag für den ersten Monat anteilig um die Zeit zu kürzen, die ich garnicht die Möglichkeit hatte die Vertragsleistungen in Anspruch zu nehmen, da das Handy welches auf Lager ist und für das der Vertrag ja nur benötigt wird, nicht abgeschickt wurde?
Vielen Dank im Vorraus für euren Rat!