T-DSL, Umzug, bedeutet das Neuvertrag mit der Drosselung?

  • Hallo Zusammen,


    Ich hab mal ne Frage... ich habe nun 2 mal mit der Teledumm telefoniert und 2 mal unterschiedliche Antworten bekommen.
    Bevor ich es ein drittes mal probiere, frag ich die kompetenten Leute hier :cool:


    Wir ziehen demnächst um und damit müsste auch unser DSL mit umziehen.


    Wenn ich nun umziehe, wird aus dem vertrag eine Art neuvertrag ab dem die Drosselung in den AGBs steht?


    Die Telekom Mitarbeiter meinten einmal ja, das andere mal nein :gpaul:


    vielleicht hat hier jemand Erfahrung. Dank euch...

  • Wenn Tarifwechsel, keine Umzugskostenübernahme deinerseits -> Neuvertrag (was meist standardmäßig bei der T so läuft)
    Wenn du alle Kosten des AS-Umzugs trägst -> Vertragslaufzeit und Bedingungen bleiben unverändert (muss man sich leider meist erstreiten)

  • Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzt im Mai letzten Jahres und der entsprechenden Umsetzung im Telekom System ist es auch nicht mehr so. Die 69,95 EUR für den Umzug musst du zu 99,9 % eh zahlen.


    Das mit der Drosselung ist ne spannende Frage, betrifft aber eh nur Call & Surf und Entertain Verträge. Du willst ja mit T-DSL Umsiehen da gibt es keine Drosselung.

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