Auch wenn meine Antwort etwas spät kommt...
ZitatOriginal geschrieben von klinger
Der Händler möchte jetzt, daß ich in einer eidesstattlichen Versicherung erkläre, wie ich das Handy erhalten habe und wie ich beim Auspacken vorgegangen bin. Denke, das ist okay, ich kann mir schon vorstellen, daß das dem Händler merkwürdig vorkommt, daß das Handy kaputt in der unbeschädigten Packung lag.
Wie seht Ihr das?
Also m.E. ist das nicht okay. Nicht ohne Grund erfolgt bei der Gewährleistung erst nach sechs Monaten die Beweislastumkehr. Welcher Händler war das denn?