ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von a101
handyman1981
Der VdK berät im Sozialrecht nicht nur, sondern vertritt auch seine Mitglieder - wie immer eine gewisse Erfolgsaussicht vorausgesetzt - bis hin zum Bundessozialgericht.
Sobald man Mitglied beim VdK ist, hat man dort Rechtsschutz!
Gruss und viel Erfolg!
Gut zu wissen!Ich nahm an es sei ein reiner Beratungsverein.
Ich habe es mir mal eben angeschaut,aber genauere Infos zum Rechtsschutz finde ich kaum (z.B Sperrfristen,Deckungssumme etc).