Stationäre Reha: auch 2 Mal innerhalb von 4 Jahren möglich?


  • Gut zu wissen!Ich nahm an es sei ein reiner Beratungsverein.


    Ich habe es mir mal eben angeschaut,aber genauere Infos zum Rechtsschutz finde ich kaum (z.B Sperrfristen,Deckungssumme etc).

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    ...


    Je nachdem,ob man privat- oder gesetzlich versichert ist,ist die Anlaufstelle entweder der "Ombudsmann der PKV" oder das "Sozialgericht" (Frist unbedingt beachten:1 Monat nach Ablehnung des Widerspruchs).


    ...


    Noch ein kleiner Nachtrag dazu gem. Verwaltungsrecht:


    Die Frist von einem Monat gilt nur, wenn es im Widerspruchsbescheid eine Rechtsbehelfbelehrung gibt.


    Fehlt diese Rechtsbehelfbelehrung (kommt eigentlich i. d. R. kaum vor, aber manchmal schlampen Behördensacharbeiter), hat man nach § 58 Abs.2 VwGO ein Jahr lang Zeit Klage einzureichen.


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Sobald man Mitglied beim VdK ist, hat man dort Rechtsschutz!


    Das ist meiner Erfahrung nach nicht grundsätzlich der Fall. Zumindest in Hessen und Rheinland-Pfalz (oder Teilen davon) ist es so, dass du einen gewissen Zeitraum (ich glaube mindestens 2 Jahre) beim VdK Mitglied sein musst, um dich rechtlich durch ihn vertreten lassen zu können. Alternativ ist es allerdings möglich, die Beiträge für die noch fehlende Zeitspanne dafür extra zu bezahlen (also wenn du jetzt Mitglied werden würdest, würdest du 3 Jahresbeiträge bezahlen - den aktuellen und zwei Nachentrichtungen - und könntest dafür dann die rechtliche Vertretung durch ihn schon gleich nutzen). Allgemeine, nicht anwaltliche Beratungen dort kannst du schon gleich am Anfang deiner Mitgliedschaft nutzen (also ohne diese Art der Nachzahlungen).

  • Bumpy


    Kann diesbezüglich nur für NRW sprechen, wo ich direkt im ersten Jahr Rechtshilfe durch den VdK bzgl. eines Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt wegen Erlangung des Schwerbehinderungstatus bekam.


    Auch im anschließenden, notwendigen Gang zum Sozialgericht hatte der VdK mich vertreten.


    Aufgrund eines eindeutigen, vom Gericht beauftragten Gutachtens knickte das Versorgungsamt noch vor dem Termin ein und stellte mir den Schwerbehindertenausweis aus. :D


    Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! :)


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Kann diesbezüglich nur für NRW sprechen, wo ich direkt im ersten Jahr Rechtshilfe durch den VdK bzgl. eines Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt wegen Erlangung des Schwerbehinderungstatus bekam.


    Ich denke mal einfach sich anmelden,um Rechtshilfe zu erlangen wird dort natürlich anders angesehen,als Mitglied sein und irgendwann im Laufe des ersten Jahres (berechtigten) Rechtsschutz zu beantragen.

  • Eine diesbezüglich vergleichbare Karenzzeit, so wie dies z.B. bei einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Mietrechtsstreits von zunächst drei Monaten der Fall wäre, ist mir hier in NRW beim VdK nicht bekannt.


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Gut zu wissen!Ich nahm an es sei ein reiner Beratungsverein.


    Ich habe es mir mal eben angeschaut,aber genauere Infos zum Rechtsschutz finde ich kaum (z.B Sperrfristen,Deckungssumme etc).


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ich denke mal einfach sich anmelden,um Rechtshilfe zu erlangen wird dort natürlich anders angesehen


    Nein das funktioniert wirklich. Es gibt dort keinerlei Sperrfristen, so war das bei meiner Mutter zumindest. Dafür übernehmen die halt auch nur solche Sozialrechtssachen oder auch Arbeitsrecht bei Schwerbehinderten. :top:
    Das sind sehr gute Leute, welche dort Arbeiten zumindest in HH.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Wie lange wartet man auf die Entscheidung (hast du da Erfahrung)?
    Auf der einen Seite darf man eben die Frist vor dem Sozialgericht nicht verpassen,auf der anderen bleibt man dann auf allen Kosten sitzen,wenns hier auf einmal doch positiv ausfällt.


    Keine Entscheidung. Das BVA leitet die Beschwerde an die Krankenkasse weiter und die muss dann innerhalb einer gewissen Frist (meist 4 Wochen) über den Fall berichten. Ich kenne das, wie gesagt, von der Rentenversicherung und das hat das Verfahren oft um einiges beschleunigt. Wir mussten dann schnellstens die Akte von Hand zu Hand weiterreichen. Aber eine Aussage, wie lange das dann genau dauert, läßt sich nicht machen!

  • Bei solchen Beschwerden gibt es zwar schnellere Entscheidungen, aber nicht zwingend welche zugunsten des Versicherten.


    Wie heisst es bei (Dienst-)Aufsichtsbeschwerden:
    formlos, fristlos, zwecklos

  • So, 5 Wochen sind seit dem Widerspruch vergangen - keine Reaktion seitens der Krankenkasse.


    Sollte man jetzt schon an weitere Schritte denken?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!