Polit-Affäre um Edathy

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein. Und er hat auch keine Kinder geschändet; damit meint man(n) ja wohl gemeinhin eine Person, der Kinder physisch und psychisch direkt missbraucht hat. Also auch hier nein.


    Was du persönlich denkst und meinst, ist etwas anderes.


    ER gilt rein rechtlich als nicht vorbestraft aber keineswegs als unschuldig. Sonst müßte er ja keine Geldauflage zahlen, damit DAs Verfahren eingestellt wurde. IST halt quasi ein Freispruch zweiter Klasse. Ganz Anders als bei Wulff der einen Freispruch erster Klasse bekam. ER mußte nichts zahlen und gilt nicht nur als nicht vorbestraft sondern auch als unschuldig.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • handyman:


    Das kann ich sehr wohl. Das weißt du auch. Ich erkläre es dir aber gerne nochmals:


    Gemeinhin sollte man(n) jemanden, der nicht vorbestraft ist und sich in strafrechtlicher Hinsicht so Verhalten hat wie Herr E. nicht öffentlich "Kinderschänder" nennen. Das kann unter Umständen teuer werden bzw. strafrechtlich verfolgt werden; wenn es über die bloße Meinungsfreiheit hinausgeht. Und so, wie ich Herrn E. einschätze, war auch genau das sein Ziel: Der Ruf. Darum kämpft er. Daher stimmen meine grundsätzlichen Ausführungen. Und daher auch der Hinweis an Murmelchen zur Meinung(-sbildung).



    bernbayer:


    Nochmal: wenn ein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt wird, dann gilt "man" als weiterhin als unschuldig, eben weil "man" nicht als "Schuldig" verurteilt wurde... Punkt. Was meinst du wohl, warum der StA so auf das (freiwillige) "Geständnis" gedrängt hat?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein. Und er hat auch keine Kinder geschändet; damit meint man(n) ja wohl gemeinhin eine Person, der Kinder physisch und psychisch direkt missbraucht hat. Also auch hier nein.


    Was du persönlich denkst und meinst, ist etwas anderes.

    Er hat aber solches Material besessen und das auch zugegeben. Da beim erstellen des Materials ein Mitbrauch / Schändung stattfindet ist er indirekt auch ein Kinderschänder. Meiner Meinung nach zumindest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Das kann ich sehr wohl. Das weißt du auch. Ich erkläre es dir aber gerne nochmals:


    Gemeinhin sollte man(n) jemanden, der nicht vorbestraft ist und sich Strafrechtlich so Verhalten hat, wie Herr E. nicht öffentlich Kinderschänder nennen. Das kann unter Umständen teuer werden bzw. strafrechtlich verfolgt werden; wenn es über die bloße Meinungsfreiheit hinausgeht. Und so, wie ich Herrn E. einschätze, war auch genau das sein Ziel. Daher stimmen meine Ausführungen. Und daher auch der Hinweis an Murmelchen zur Meinung.


    Nein,du hast es immer noch nicht verstanden,deshalb ist auch die Erklärung falsch.
    Schuld und Vorstrafe haben hier nichts miteinander zu tun.


    Zudem kommt:
    Wie ich schon oben geschrieben sind die Meinungen zum sexuellen Missbrauch mehrdeutig.
    Selbst wenn Herr Edaty verurteilt worden wäre auch jenseits der 90 Tage und folgerichtig vorbestraft wäre,wäre die Äußerung nicht unbedingt als Meinung straffrei.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein.


    Selbst wenn er schuldig und vorbestraft wäre ist er nicht unbedingt ein Kinderschänder.


    Wäre er z.B. wegen 184b StGB (etc) verurteilt worden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html


    kämme es insbesondere auf die Schwere der Schuld an welche Meinungsäußerung geduldet werden könne und welche nicht.
    Da es dazu aber nicht gekommen ist,ist "Kinderschänder" völlig fehl am Platz.
    Es mangelt an der "Schuld" und nicht an der "Vorstrafe".


    Ist das so schwer zu verstehen? ;)


  • Unschuldig schaut anders aus. Wenn ich unschuldig bin zahle ich keine 5000 Euro, sondern ziehe das Ding durch und erwirke einen Freispruch ohne wenn und aber.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • handyman:


    Merkst du nicht, dass du dir selbst widersprichst? Scheinbar nicht. Da helfen auch die Änderungen des Postings nichts... :)


    Im Übrigen sind deine Ausführungen nicht ganz korrekt; aber lassen wir das.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Unschuldig schaut anders aus. Wenn ich unschuldig bin zahle ich keine 5000 Euro, sondern ziehe das Ding durch und erwirke einen Freispruch ohne wenn und aber.


    Er ist und bleibt formell unschuldig.Punkt.


    Seine "Strafe" ist nuneinmal der Imageschaden;wie zutreffend titulierte heute eine Tageszeitung:
    "Beruflich und privat ruiniert".

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Merkst du nicht, dass du dir selbst widersprichst? Scheinbar nicht. Im Übrigen sind deine Ausführungen nicht ganz korrekt; aber lassen wir das.


    Der Einzige,der sich widerspricht und rumeiert bist du.Merkst du gar nicht und deine Äußerungen sind völlig falsch.


    Aber lassen wir das,damit hast du Recht!


    Deshalb darf man auch einen bekannten Dortmunder nicht z.B. "Schwarzfahrer" nennen,weil er nicht vorbestraft ist. :D
    Deine Logik. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Deshalb darf man auch einen bekannten Dortmunder nicht z.B. "Schwarzfahrer" nennen,weil er nicht vorbestraft ist. :D
    Deine Logik. ;)

    Der Dortmunder war ja auch nicht mit dem ÖPNV unterwegs um als Schwarzfahrer zu gelten. :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!