Widerrufsrecht bei Fitnessstudio

  • Hi Leute,


    tja normal würde ich sagen selbst Schuld. Aber hab nun eine Frage:


    Gehe regelmäßig ins Sportstudio. Wechsle nun aber zum Mai. Da macht ein neues Studio auf.
    Vertrag im alten gekündigt. Im neuen schon einen 24 Monatsvertrag gemacht.


    Jetzt habe ich aber gesundheitliche Probleme - wo ich schlicht nicht weiß, ob ich noch trainieren kann.


    Vertrag wurde am 04.03 unterschrieben - irgendwie finde ich in den AGBs nichts dazu.
    Hilft dann ein Attest?


    Wer kennt sich aus?

  • Re: Widerrufsrecht bei Fitnessstudio


    Zitat

    Original geschrieben von JaRule



    Vertrag wurde am 04.03 unterschrieben - irgendwie finde ich in den AGBs nichts dazu.
    Hilft dann ein Attest?


    Ja,aus dem Attest muss aber hervorgehen,dass du kein Sport mehr machen kannst.
    (Kündigung:Wichtiger Grund).

  • Grundsätzlich sind ja Verträge einzuhalten *blabla* ...


    Aber sofern Du ein Attest hast, kannst mE für diese Zeit freigestellt werden, egal was das Studio in ihren AGBen stehen hat.


    Sofern Dir der Arzt bescheinigt, dass Du überhaupt keinen Sport mehr im Studio machen solltest, ist bestimmt auch eine Kündigung möglich, alternativ "hilft" auch ein Umzug von mind. 30 KM vom Studio bzw. einer Filiale dieser Kette weiter, um den Vertrag dauerhaft zu beenden, so sieht es jedenfalls die Rechtsprechung.


    Grüße

  • Es gibt bei mehreren Vertriebsformen Widerrufsrechte - siehe für einen ersten Überblick nur hier.


    Auch der Begriff des Haustürgeschäfts erfasst mehrere Konstellationen:


    Zitat

    (1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
    1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
    2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
    3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft),


    Wird dir in diesem Fall aber nicht viel nutzen.


    Das einfachste ist - wie die Kollegen schon gesagt haben - einen Arzt suchen, der dir genau attestiert, dass du kein Krafttraining mehr machen kannst / darfst.


    Was du beachten solltest: Einige Fitnesstudios sind der Meinung, dass die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen muss (die halten § 626 II BGB für anwendbar - darüber kann man aber streiten). Um Stress zu vermeiden, würde ich an deiner Stelle die Kündigung innerhalb dieser Frist einreichen.

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