Wohnlandschaft geliefert, jedoch fehlt eine Funktion.

  • Hi,


    ich bin aktuell am hadern mit mir, wie ich hier vorgehen soll. Eventuell hat ja Jemand einen Denkanstoß für mich.
    Vorab, es geht mir nicht darum mit der großen Rechtskeule zu schwingen, ich würd nur gern mal nen paar Meinungen hören, wie Andere mit solch einer Situation umgehen würden.


    Sachverhalt:


    Im Januar diesen Jahres habe ich mir eine neue Wohnlandschaft gegönnt mit viel PiPaPo und nen paar Extras. Der Kaufvertrag inklusive Skizze und extra Punkten (extra Kissen, Klappfunktionen usw.) wurde angefertigt.


    Geliefert wurde Mitte März. Soweit so gut. Was wir hier nicht bemerkten war, dass die Kopfstützen auf dem Dreisitzer (ist ne Klappfunktion der Lehne, also in der Rückenlehne integriert) fehlte. Meine Lebensgefährtin und ich, waren uns aber auch nicht sicher, ob die Couch nun diese Funktion hatte. Nun gut.


    Gestern fiel uns ein Foto der damalig ausgestellten Wohnlandschaft, an der wir unsere neue Wohnlandschaft konfigurierten, in die Hand und dort war die Kopfstützenfunktion sichtbar.


    Ergo haben wir heute den Support des Möbelhauses und den Verkäufer kontaktiert und haben die folgende Aussage bekommen:
    Die bemängelte Kopfstützenfunktion sei nicht auf der Skizze vermerkt gewesen und an den genauen Wortlaut des Gesprächs könne man sich nicht mehr entsinnen. :( Es zähle was schriftlich festgehalten wurde. Man wird sich intern besprechen, wie man uns aus Kulanz entgegen kommen kann/möchte/will.


    Ich weiß aber, dass wir damals auf dem Aussteller saßen und meinten, dass wir unsere Wohnlandschaft genau so haben möchte, nur eine andere Farbe und die Ottomane auf der anderen Seite. Dies war bejaht worden.


    Weiterhin ist mir nicht bewusst gewesen, dass die Kopfstützenfunktion hätte extra bestellt werden müssen. Meinem Verständnis nach sehe ich hier ein Versäumnis durch den Verkäufer, nicht auf die Extrafunktion und deren Bepreisung hingewiesen zu haben. Ich war davon ausgegangen, sie wäre inklusive. Dies habe ich mir aber nicht schriftlich bestätigen lassen aus Unwissenheit.


    Daher mal die Frage in die Runde, wie kann ich halbwegs ohne Gesichtsverlust aus der Sache rauskommen? Ich fühle mich durchaus nicht ganz korrekt behandelt bis jetzt.


    Was würde ich gern haben wollen:


    A) Neuen Dreisitzer mit der beschriebenen Kopfstützenfunktion --> eher unwahrscheinlich
    oder B) Finanzieller Ausgleich in Form eines Einkaufsgutscheins --> Hm, find ich jetzt nicht so interessant.
    oder C) Finanzieller Ausgleich in Form von Bares --> Könnte ich mich mit abfinden, aber in welcher Höhe?


    Als Hintergrundinformation: Die Wohnlandschaft wurde damals für rund 2100 EUR angeschafft.


    Für sachdienliche Kommentare und Anregungen wäre ich dankbar!


    Thomas

  • Warte doch einfach mal ab, was sie Dir nach der Kulanzprüfung sagen.
    Wenn die Kopfstützenfunktion so auf den Auftrag nicht festgehalten worden ist, wirst Du schwerlich etwas machen können.
    Hier habt da beide nicht genau auf den Auftrag geschaut, der Verkäufer und Du.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Ganz ehrlich?


    Ich als Möbelhaus/Verkäufer würde nett, freundlich und bestimmt sagen, dass ein Werbeprospekt nicht immer die bestellte Ware darstellt und dass der Käufer wissen und angeben muss, was er will.


    Woher soll der VK sonst wissen, was du möchtest? Ein einfaches "so habe ich mir das vorgestellt" reicht nicht.


    Zur rechtlichen Seite: Keine Chance. Entscheidend ist, was bestellt und geliefert wurde. Das liegt ja schriftlich vor und die mündliche Nebenabrede wird ausgeschlossen sein.


    Alles was Kulanz ist, ist für dich gut. Aber ich finde deine Einstellung sportlich, für dein Versäumnis 200 Euro (10%) extra zu haben wollen.


    BTW:


    Zitat

    Meine Lebensgefährtin und ich, waren uns aber auch nicht sicher, ob die Couch nun diese Funktion hatte. Nun gut.


    Hier stört es euch scheinbar nicht.


    Dann plötzlich schon; nach Ansicht des Werbebildchens.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wie mein Vorredner schon sagt sind Abbildungen meist Beispielfotos.
    Ich würde einfach sagen ihr habt vergessen darauf zu bestehen die Kopfstützenfunktion zu bekommen. Klar ihr habt vll. gesagt das ihr die genauso wollt wie ausgestellt aber da hättet ihr aufpassen müssen das es auch alles so aufgeführt ist. Ergo würde ich einfach die Kulanzlösung abwarten und mich über jeden "gewinn" daraus freuen :-)

    44forum.de // die Smarte Comunity

  • Hi,


    gut, gut... Das Versäumnis ist wohl auf beiden Seiten da. Das ist richtig. Und im Endeffekt habe ich vom Bauchgefühl her die gleiche Meinung wie thomas1250.


    Timba69, ich würde nicht sagen, dass es uns nicht gestört hat, aber wir waren uns halt nicht sicher und hatten auch nichts direkt in der Hand das Gegenteil zu beweisen. Von daher hatten wir das Thema erstmal ruhen lassen. Nun ist uns das wieder in die Hand gefallen und wir horchen auf. Könnte ja auch sein, dass es wirklich vergessen wurde zu liefern.

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