ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ich sehe eher das Problem, das jemand wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde dem Bestecher es aber nicht Nachzuweisen ist.
Wie konnte das dann dem Bestechlichem Nachgewiesen werden?
imho hat der bestochene gestanden um einer schlimmeren strafe zu entgehen. letztlich ist das geständnis aber im verfahren des bestechers auch nur eine aussage, welche aber nicht als beweis ausreichen muss...
ZitatOriginal geschrieben von malinfo
Der hat doch viel mehr hinterzogen als er bezahlt hat.
das sind keine fakten, daher ist es müßig darüber zu spekulieren.