Widerruf Geld zurück Frist

  • Hallo,


    ich hoffe Ihr könnt mir hierbei weiterhelfen, ich hatte etwas online gekauft und einen Teil davon zurückgeschickt. Vor 3,5 Wochen wurde mir der Widerruf per Email bestätigt, seitdem kommt nichts mehr von dem Unternehmen. Ich habe mehrfach abgerufen und es hieß nur, sie seien zur Zeit sehr ausgelastet aber "bis Freitag werden alle Retouren abgearbeitet sein". Das ist jetzt 1,5 Wochen her. Soweit ich weiß, hat ein Händler spätestens 14 Tage nach Eingang der Widerrufserklärung das Geld zurückzuüberweisen. Nur wie geht man vor, wenn der Händler sich quert stellt. Selbst eine Frist setzen? Kostet mich ein Einschreiben und interessiert die sicher herzlich wenig. Einfach selbst onlien zurückbuchen (ich hatte per Lastschrift bezahlt)? Allerdings hatte ich ja einen Teil der Ware behalten. Oder einen Anwalt nehmen?


    So langsam befürchte ich, dass das Unternehmen zahlungsunufähig sein könnte...



    In dem Artikel hier von 2011 steht:


    Zitat

    Künftig hat der Händler nur noch 14 Tage ab Zugang der Widerrufserklärung Zeit. Ab dem 15.ten Tag geriete er sonst in Schuldnerverzug, sofern ihm hinsichtlich der Erstattungsverpflichtung nicht ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Dazu gleich im Detail.

  • Re: Widerruf Geld zurück Frist


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    So langsam befürchte ich, dass das Unternehmen zahlungsunufähig sein könnte...


    wenn du das befürchtest, würde ich die lastschrift zurück gehen lassen und zeitgleich den unstrittigen betrag überweisen. da werden dann wahrscheinlich noch ein paar gebühren für die rücklastschrift hinzukommen, aber das ist evtl. angenehmer als ewig dem geld hinterher zu rennen...

  • natürlich. und das zu recht. irgendeinen tod muss man aber sterben...


    der andere weg ist der, dass du den offenen betrags anmahnst, danach ggf. mahnbescheid, klage etc. etc.
    bei insolvenz-befürchtungen könnte das zu lange dauern. musst du entscheiden welchen weg du gehst.

  • Ùm was für eine Summe geht es denn, bzw lohnt sich ein Anwalt (unter 200€ ist das nicht besonders effizient) oder die Briefmarke fürs Einschreiben überhaupt ?

  • Bei 50€ würde ich mir wohl kaum groß Gedanken machen. ;) Aber es geht um über 500€.


    Kann ich denn Ärger kriegen, wenn ich das Geld einfach zurückbuchen lasse?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Bei 50€ würde ich mir wohl kaum groß Gedanken machen. ;) Aber es geht um über 500€.


    Kann ich denn Ärger kriegen, wenn ich das Geld einfach zurückbuchen lasse?

    Buch das Geld zurück wenn möglich.
    Wenn die Gebühren haben wollen meldest du die der WBZ.

  • Re: Re: Widerruf Geld zurück Frist


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn du das befürchtest, würde ich die lastschrift zurück gehen lassen

    Bei einer Insolvenz wird das nur recht wenig bringen, wenn der Insoverwalter sein Geschäft beherrscht. ;)


    Aber probieren kann man es ja mal.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Wenn die Gebühren haben wollen meldest du die der WBZ.


    Vorsicht. die rücklastgebühren welche durch die bank enstanden sind, sind in jedem falle schadensersatzpflichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Vorsicht. die rücklastgebühren welche durch die bank enstanden sind, sind in jedem falle schadensersatzpflichtig.

    Trotzdem kann man die wegen verstoß gegen das Widderrufsrecht bei der WBZ melden.

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