@ achim
die gerichts- und anwaltskosten bemessen sich nach dem streitwert. bzw. manche anwälte wollen mehr als das und wollen eine gesonderte vergütungsvereinbarung, die noch deutlich darüber ist (vor allem, wenn absehbar ist, dass um jeden Euro gestritten wird).
aber auch beim streitwert kann der anwalt sich das schön oder schlecht rechnen, vor allem wenn kein weiterer anwalt involviert ist, der den streitwert wieder anders rechnen will. von daher kann es da durchaus unterschiede geben.
die online-scheidungen werben ja zumindest mit geringen streitwerten, was somit theoretisch mit geringen gerichts- und anwaltskosten einhergeht. das müsste man eben im einzelfall vergleichen. offensichtlich liegen ja schon informationen eines anwalts vor, so dass ein vergleich nicht allzu schwierig sein dürfte.
@ zeus
das ist der zugewinnausgleich und wird auf antrag durchgeführt. von daher waren sich wohl nicht beide "einig", dass nichts zu zahlen ist... oder der/die anwälte wollten noch was zusätzlich verdienen.