Scheidung - Vorgehensweise - Kosten - Ideen

  • @ achim


    die gerichts- und anwaltskosten bemessen sich nach dem streitwert. bzw. manche anwälte wollen mehr als das und wollen eine gesonderte vergütungsvereinbarung, die noch deutlich darüber ist (vor allem, wenn absehbar ist, dass um jeden Euro gestritten wird).


    aber auch beim streitwert kann der anwalt sich das schön oder schlecht rechnen, vor allem wenn kein weiterer anwalt involviert ist, der den streitwert wieder anders rechnen will. von daher kann es da durchaus unterschiede geben.


    die online-scheidungen werben ja zumindest mit geringen streitwerten, was somit theoretisch mit geringen gerichts- und anwaltskosten einhergeht. das müsste man eben im einzelfall vergleichen. offensichtlich liegen ja schon informationen eines anwalts vor, so dass ein vergleich nicht allzu schwierig sein dürfte.



    @ zeus


    das ist der zugewinnausgleich und wird auf antrag durchgeführt. von daher waren sich wohl nicht beide "einig", dass nichts zu zahlen ist... oder der/die anwälte wollten noch was zusätzlich verdienen.

  • Man kann auch noch den Versorgungsausgleich ausschließen lassen. Muss allerdings durch einen Notar bestätigt werden. Artikel dazu. Meine Scheidung hat sich dadurch hingezogen, weil meine Anwltin der Meinung war, dass aufgrund der kurzen Ehedauer dies durch die Richterin geschehen kann. Dem war nicht so, so dass die Richterin uns an dem Termin dann nur angehört hat, und uns dann nachdem ich den Ausschluss nachgereicht hatte uns in Abwesenheit geschieden hat.
    Wie sind denn die Einkommensverhältnisse? Falls einer der beiden gerade z.B. im ALG2-Bezug ist oder Geringverdiener können die Scheidungskosten auch im Rahmen der Prozesskostenbeihilfe getragen werden. Denn wenn z.B. auch eine Immobilie im Spiel ist, wird die Scheidung trotzdem teuer, auch bei einer Einigkeit darüber ;).


    greetz

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