Rechte beim Gebrauchthandykauf

  • Hi Freax,
    ich hab ein altes 3210 von einem Privatmenschen für 25€ gekauft. Der hat es zuvor für 20€ von einem anderen gekauft und wollte wohl umbedingt ein wenig Gewinn machen.
    Nun ist das so, dass das Ding hinüber ist sprich telefonieren klappt äusserst selten, der Akku ist total am Ende und die Uhr zählt nur noch jede dritte Minute usw. Erhebliche Mängel eben.
    Nun ist das so, dass der "Vermittler" auf seine 5€ nicht verzichten will und es deshalb nicht zurücknehmen möchte. Der andere will es AFAIK sogar garnicht zurücknehmen.


    Ich seh das so: Ich kriege 25€ wieder weil erhebliche Mängel beim Kauf verschwiegen wurden. Wie die das jetzt regeln ist nicht mein Problem.


    Was sagt ihr?


    -SF³

  • Bist du fremdgegangen? Ein 3210? Nicht, dass du noch zum NF³ mutierst. :D


    Ich sehe das ganz klar, er hat dir den Mangel verschwiegen > ergo Rücknahme. Es sei denn, er hat es ausdrücklich als Bastlergerät verkauft. (Auschluss der Gewährleistung)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Leute jetzt tut nicht so als wenn von euch noch nie jemand BWL gehabt hätte :D


    -SF³


    Schon, aber wir haben das hier schon oft in ähnlicher Konstellation gehabt.


    Wenn nix anderes vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängel ... muß also funktionieren. Wenn der Verkäufer (also der mit 25 €) keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung mit dir vereinbart hat, kriegst du ihn dran ... !


    Gruß,
    Martin

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