• Was soll die Panikmache?


    Die Gefahr, durch mehrere Schreibfehler erstens exakt auf die gleichen Prüfziffern, zweitens eine existierende BLZ und drittens ein existierendes Konto (mit korrekter bankinterner Prüfziffer) zu kommen, ist extrem gering. Der Algorithmus zur Bestimmung der Prüfziffern ist ja gerade so gewählt, dass geringe Veränderungen der IBAN definitiv zu anderen Prüfziffern führen.


    Somit ist die Gefahr eine Fehlüberweisung durch die IBAN deutlich geringer geworden und nicht etwa gestiegen.

  • Genau so ist es.


    Die Prüfziffern werden so gebildet, dass ein gleiches Ergebnis bei typischen Tippfehlern nahezu ausgeschlossen ist. Wie genau bei der IBAN die Prüfziffern errechnet werden, kann man hier nachlesen: http://www.iban.de/iban-pruefsumme.html


    Selbstverständlich gibt es Zahlenfolgen, die dieselbe Prüfsumme ergeben. Theoretisch kann man sich demnach auch so vertippen, dass die Summe stimmt. Theoretisch kann das dann auch wiederum eine gültige Kontonummer ergeben. Wenn ich in Stochastik besser aufgepasst hätte, würde ich jetzt auch gerne die Wahrscheinlichkeit aus dem Ärmel schütteln.


    Aber ich kann immerhin ein Erlebnis aus meiner eigenen Praxis zum Besten geben: Ich habe vor ein paar Jahren in einem Supermarkt zwei Kräuterbaguettes von Meggle gekauft (ich erinnere mich noch genau!). Die Rechnungssumme erschien mir mit über 500 Euro ein wenig zu hoch, auch wenn Meggle durchaus etwas teurer ist. Auf dem Bon war zu sehen, dass die Scanner-Kasse beim zweiten Baguette einen falschen EAN-Code gelesen hat.
    Die Prüfsumme von EAN13 wird mit Modulo 10 in einer einzelnen Ziffer ausgedrückt. Der Scanner muss also eine (oder mehrere) der Artikelziffern falsch gelesen haben und zusätzlich mit der Wahrscheinlichkeit von 1:10 die Prüfziffer. Und dann muss das wiederum eine Artikelnummer ergeben haben, die im Kassensystem gespeichert war. Ich weiß nicht, wie oft einem so etwas passieren kann, aber ich habe so etwas nur einmal bisher erlebt. Ihr?

  • Panikmache vs. Verharmlosung?


    Ich will nur auf die Gefahren aufmerksam machen. Reicht ja, wenn die "Prüfziffer-Sicherheit" einmal versagt, dann ist das Geld weg. Und bei nur 2 Ziffern für 18 Stellen halte ich die Gefahr auch nicht für sehr gering, dass da zufällig mal die gleiche Prüfziffer rauskommt. Zumal die Fehleranfälligkeit durch die lange Nummer eher deutlich gestiegen ist.


    Meiner Freundin wurden dieses Jahr übrigens mehrere Hundert Euro unbekannt aufs Konto überwiesen. Zufällig hatte sie das Konto bereits für wenige Tage danach gekündigt. Das interessiert wohl niemanden, weil das Geld hat sie heute noch...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Reicht ja, wenn die "Prüfziffer-Sicherheit" einmal versagt, dann ist das Geld weg.

    Auch das stimmt so nicht. Durch Angabe einer falschen Kontonummer wird der Empfänger doch nicht zum Berechtigten. Wir reden hier von Überweisungen innerhalb von Deutschland. Da ist natürlich der Empfänger ohne Weiteres identifizierbar und das Geld kann grundsätzlich herausverlangt werden. Im Einzelfall kann es natürlich sein, dass man das Geld nicht wieder bekommt. Aber das ist ja wohl kaum die Regel.

    Zitat

    Meiner Freundin wurden dieses Jahr übrigens mehrere Hundert Euro unbekannt aufs Konto überwiesen. Zufällig hatte sie das Konto bereits für wenige Tage danach gekündigt. Das interessiert wohl niemanden, weil das Geld hat sie heute noch...

    Und das ist durch Eingabefehler bei einer IBAN passiert?

  • Geld aufs Konto von Unbekannt ist ne feine Sache, hatte ich in der Vergangenheit auch schon.


    Leider (oder zum Glück, je nachdem) ist die Rechtslage hier ziemlich deutlich, wie phonefux schon schrieb Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung"

  • natürlich ist die Rechtslage theoretisch eindeutig.


    aber es ist wohl nicht so einfach das Geld wieder zu bekommen. fängt ja schon damit an überhaupt erstmal an den namen + Adresse des Kontoinhabers zu kommen. die Polizei interessiert es nicht wenn man beim überweisen fehler macht und imho darf die bank auch nicht einfach so Auskunft geben, wenn da hans müller aus Kleinstadt anfragt. also brauchts wohl nen Rechtsanwalt.


    und wäre meine Freundin hartzerin gäbs da auch nix zu holen...


    hier etwas zum Thema:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…gen-nach-sich_063106.html


    demnach liegt die fehlerquote der prüfziffer bei 1%. wäre mir persönlich zu hoch um mich darauf verlassen zu wollen..
    auch der verfasser des Artikels (Rechtsanwalt) empfiehlt, sich nicht auf die Prüfziffer zu verlassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich will nur auf die Gefahren aufmerksam machen.


    Wie bereits mehrfach erläutert und verlinkt, ist die Gefahr nun durch IBAN-EInführungt mit Prüfziffer gesunken. Nicht gestiegen.

    Zitat

    Und bei nur 2 Ziffern für 18 Stellen halte ich die Gefahr auch nicht für sehr gering, dass da zufällig mal die gleiche Prüfziffer rauskommt.


    Du hast die Berechnung nicht ansatzweise verstanden, kann das sein?


    Der Kern der Berechnung (aus meinen obigen Links):

    Zitat

    Diese bei deutschen Konten immer 24-stellige Zahl wird anschließend Modulo 97 genommen. Das heißt, es wird der Rest berechnet, der sich bei der Teilung der 24-stelligen Zahl durch 97 ergibt. (..) Dieses Ergebnis wird von der nach ISO-Standard festgelegten Zahl 98 subtrahiert.


    Da ist die Fehleranfälligkeit sehr gering.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske

    Da ist die Fehleranfälligkeit sehr gering.


    1% siehe edit in meinem letzten post. ich finde das nicht so gering, als dass man sich darauf blind verlassen sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Ich will nur auf die Gefahren aufmerksam machen. Reicht ja, wenn die "Prüfziffer-Sicherheit" einmal versagt, dann ist das Geld weg. Und bei nur 2 Ziffern für 18 Stellen halte ich die Gefahr auch nicht für sehr gering, dass da zufällig mal die gleiche Prüfziffer rauskommt. Zumal die Fehleranfälligkeit durch die lange Nummer eher deutlich gestiegen ist.

    Da die IBAN aus der bisherigen BLZ und Kontonummer besteht, hat sich an der Fehleranfälligkeit nichts geändert.


    Mehr noch: Da es vorher keine Prüfziffer gab, hat ein Zahlendreher bereits ausgereicht, sofern dieser dann auch wieder auf eine gültige Kontonummer gezeigt hat.


    Bei demselben Schreibfehler ist heute die Wahrscheinlichkeit, dass diese Überweisung ausgeführt wird, um den Faktor 100 geringer.


    Meine rudimentären Mathematik-Kenntnisse reichen aus, um mir zu sagen, dass damit die Sicherheit erheblich erhöht wurde. In den vergangenen 20 Jahren habe ich mich ein einziges Mal bei der Kontonummer verschrieben (was damals durch den zwischenzeitlich abgeschafften Namensabgleich jedoch verhindert wurde).
    Bei der IBAN würde das bedeuten, dass ich statistisch gesehen in den nächsten 2000 Jahren dann einmal eine falsche Überweisung tätige.


    Also mir reicht das aus. Denn es ist ja meine Verantwortung, dass ich nochmal genau die Ziffern kontrolliere, die ich in den Überweisungsträger eingegeben habe. Wem die Zeit dafür zu schade ist, der soll sich nicht beschweren.

  • Man könnte sicher die Zahlen noch verlängern und die Prüfzifferlänge erhöhen. Wer will das? ;)


    Von "blind verlassen" redet ja auch niemand. Der gesunde Mesnchenverstand soll ja nicht ausgeschaltet werden.

    Mit Grüßen ...

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