Internethändler will Gerät nicht zurücknehmen-nach mehrfach erfolgloser Reparatur

  • 2 Jahre Gewährleistung, nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von horrork1d
    Seit wann ist denn die gesetzliche Frist 2 Jahre? Hab da doch irgendwas mit 6 Monaten im Kopf...


    EDIT: Ah, nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Also damit hat man ja quasi schon verloren, wie soll man denn sowas nachweisen können...


    zum Beispiel mit einem von mir oben genannten Sachverständigengutachten oder man sammelt Hinweise auf einen Serienfehler und manchmal räumt der Hersteller solche ja auch ein, hilft hier nur wahrscheinlich alles nix, kein Asus mehr kaufen wenn es so mies ist was Zuverlässigkeit betrifft mehr wird wohl nicht bleiben

  • hallo, danke erstmal für die rege Beteiligung Aller>!
    Das Gerät wurde ja das erste mal INNERHALB der 6 Monate getauscht.
    Alle "Tauschereien" danach , waren ja CAUSAL bedingt....
    Na Super Sachverständiger...also ich denke eher es liegt hier nmicht am Hersteller, sondern dass der Händler keinen Bock auf Ersatz/Rücktritt hat (Umsatzverlust-logisch)- ebenfalls viel sagt auch der ÜBERAUS "freundliche" (mehrfache) Telefonsupport aus..(SUPPORT ist hier wohl der falsche Ausdruck)...
    Des Weiteren hat ASUS im allg. hat ja eigentlich einen ganz guten Ruf...

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