Internethändler will Gerät nicht zurücknehmen-nach mehrfach erfolgloser Reparatur

  • Hallo.
    Ich habe mein Gerät nun 3 oder viermal zu einem Internethändler gesendet, jedoch kam es, offensichtlich, unrepariert, jedesmal wieder zurück.
    Angeblich sandte man es zum Hersteller ein, und der teilte (angeblich) mit , das kein Fehler gefunden werden konnte.
    Jedoch besteht das Problem regelmässig....auch gerade JETZT wieder.


    Im Internet findet man einiges über diesen "STandard"-Modell-Fehler:
    http://www.androidpit.de/forum…adfone-geht-nicht-mehr-an
    Ferner teilt der Händler mit das kein ANspruch auf "Rücktritt vom Kauf besteht, da kein Bauteil getauscht /repariert wurde.


    Meiner, laienhaften, Meinung nach, stimmt hier etwas nicht..
    Das Gerät hat fast 1000 Euro gekostet (vor 1,5 Jahren)-für ,mich eine Menge Geld.
    Könnt ihr mir einen Tipp geben was ich tun soll'?
    Ich drohte dem Händler bereits mit dem Anwalt (darauf hin oben der Spruch mit dem Bauteil).
    DIe Frage ist halt wie erfolgreich ein Klage wäre, wer den Anwalt zahlt usw. und vor allem erstmal einen Anwalt finden der sich speziell ,mit "Rückitritt vom Kauf " auskennt (Raum Karlsruhe)...oder habt IHR einen schlagfertigen Tipp bzgl. eines " § " den ich meinem Standardanwalt weitergeben könnte?

  • Re: Internethändler will Gerät nicht zurücknehmen-nach mehrfach erfolgloser Reparatur


    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Ferner teilt der Händler mit das kein ANspruch auf "Rücktritt vom Kauf besteht, da kein Bauteil getauscht /repariert wurde.


    Verstehe ich nicht. Nacherfüllungs- bzw. Nachbesserungsversuch ist doch Nachbesserungsversuch - egal, ob das Gerät getauscht, nur die Firmware aktualisiert oder sonstwas gemacht wird (bzw. einfach dir zustehende Rechte ordnungsgemäss verschafft werden).


    Wobei, Achtung, hier der Händler (aufgrund Herstelleraussage) das Vorliegen eines Mangels an sich zu bestreiten scheint...

  • Bitte die SuFu nutzen, das Thema hatten/haben wir gerade x-mal.


    Wie immer: Unterscheiden, Garantie/"Gewährleistung" (Sachmängelhaftung).


    Fragen daher:
    Was wurde wem mit welcher Frist gegenüber gefordert?



    BTW:


    Kann es sein, dass das Thema von dir bereits jetzt doppelt besprochen wird?



    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5384035#post5384035


    :rolleyes:

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • hallo Timba, du hast recht, allerdings waren ja meine Infos hier oben nun neu (sprich Aussage des Händlers:" Bauteil getauscht...").
    Desweitern ist die Info neu , dass der Händler sich nun offensichtlich DEFINIV vor der Verantw. drücken will...
    Daher dachte ích es sei sinnvoll, den Thread neu zu eröffnen?
    Aber ggf.kann man den hier an den anderen anfügen?(falls jemand weiß, wer hier Moderator ist, könnte man diesen bitte auf meinen Wunschen des Threads-Zusammenlegens, aufmerksam machen)?`


    Vielen Dank.


    p.s. 3. kam ja hier noch die Frage hinzu , was ich nun machen kann, denn ich drohte ja bereits mit dem Anwalt, dennoch ist der Händler recht wenig beeindruckt...hmm ..ich komm´mir vor wie David gegen Goliath....nur ohne Steinschleuder anscheinend...:-/

  • Re: Internethändler will Gerät nicht zurücknehmen-nach mehrfach erfolgloser Reparatur


    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Im Internet findet man einiges über diesen "STandard"-Modell-Fehler:
    http://www.androidpit.de/forum…adfone-geht-nicht-mehr-an

    Dort berichtet ein einziger User, dass das Board an seinem Gerät irreperabel defekt ist. Ich lese da nichts von einem Standard-Modell-Fehler. Und wenn das Board irreperabel defekt ist, wird der Hersteller wohl kaum behaupten können, dass kein Fehler vorliegt.


    Bist du sicher, dass bei dir der gleiche Fehler vorliegt?


    Was du tun kannst: Genau das machen, was du schon angedroht hast. Zum Anwalt gehen. Wenn sich das außergerichtlich nicht regeln lässt, kannst du klagen. Dann musst du allerdings nachweisen, dass das Gerät tatsächlich fehlerhaft ist, dass bereits mehrfach von dir dieser gleiche Fehler bemängelt wurde und dem vom Händler nicht abgeholfen wurde.

  • Du hast recht , es ist wahrscheinlich nicht DIESER gleiche defekt.
    Fakt ist allerdings, dass das Gerät andauernd defekt ist.
    in den letzten 18 Monaten war das Gerät 3 Mal weggesandt worden .
    Und der Hit ist, dass sich cyberport.de JEDESMAL mindestens 5 (bis 8) Wochen Zeit ließ mir das Gerät zurück zu senden.
    sprich 3x5= 15 Wochen konnte mindestens das Gerät nicht nutzen...kann man HIER denn einen "Ausfall" berechnen...
    Bsp:
    Ich kaufe eine Auto und kann es nicht nutzen, weil es (unverschuldet) defekt in der Werkstatt stehen muss...geht ja auch nicht ,oder?!?:-/


    Was mich halt auch stört dass man , wenn man dort anruft, sehr arrogant abgekanzelt wird...



    p.s.
    WIE kann ich nachweisen dass es sich in der VERGANGENHEIT immer um den gleichen Fehler handelte?
    P.p.s.
    2. Andere Frage: angenommen man kauft etwas unter den genannten Umständen, und das Gerät hat immer andere "Macken"...dann müsste doch eigentlich der Kunde doch ebenfalls eine Möglichkeit haben den Kauf rückgängig machen zu können..
    Bsp:
    Heute Antennendefekt, morgen hängt es sich andauernd auf, übermorgen ....

  • *edit, siehe unten*

    aka rootfather


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  • Nein rein rechtlich hast du bei verschiedenen Defekten Pech zumindest eine Wandlung steht dir dann nicht zu.


    Wie du das mit dem Defekt beweisen möchtest ist relativ einfach aber teuer um ein Sachverständigen Gutachten wirst du nicht umhin kommen wenn du Klagen möchtest und ein anderer Weg als die Klage wird dir nicht bleiben außer du versuchst es erstmal mit Brief vom Anwalt wirkt meist deutlich mehr als nur die zumeist hohle Drohung damit

  • Zitat

    Original geschrieben von horrork1d
    Zurücknehmen muss der Händler das Gerät überhaupt nicht, immerhin ist ja die Gewährleistungszeit schon ein Jahr abgelaufen.


    Und was der Hersteller in der (freiwilligen) Garantiezeit macht, bleibt ihm überlassen.


    Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Genau das scheint bei dir aber durcheinander zu gehen.


    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie bezieht sich allerdings nur auf Mängel, die von Anfang an bestanden - sichtbar oder unsichtbar.

    Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Nein rein rechtlich hast du bei verschiedenen Defekten Pech zumindest eine Wandlung steht dir dann nicht zu.


    Wie du das mit dem Defekt beweisen möchtest ist relativ einfach aber teuer um ein Sachverständigen Gutachten wirst du nicht umhin kommen wenn du Klagen möchtest und ein anderer Weg als die Klage wird dir nicht bleiben außer du versuchst es erstmal mit Brief vom Anwalt wirkt meist deutlich mehr als nur die zumeist hohle Drohung damit

    :top:

  • Seit wann ist denn die gesetzliche Frist 2 Jahre? Hab da doch irgendwas mit 6 Monaten im Kopf...


    EDIT: Ah, nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Also damit hat man ja quasi schon verloren, wie soll man denn sowas nachweisen können...

    aka rootfather


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