In meinem Fall geht es um klassische kapitalbildende Lebensversicherungen aus den 1990er Jahren mit einer Garantieverzinsung zwischen 3 und 4 Prozent. In der Vergangenheit erwirtschafteten solche Versicherungen in der Tat zumindest eine Rendite in Höhe der Garantieverzinsung.
Im letzten Jahr ist in einem Fall nahezu gar nichts rumgekommen, weil der Posten "Nicht garantierter Anteil an Bewertungsreserven" komplett weggefallen ist.
Zwar gab es eine Änderung der Rechtslage, dass dieser Posten bei Altverträgen mit höherem Garantiezins zugunsten neuer Verträge geringer ausfallen darf ... aber auch komplett wegfallen?
Die höchstrichterliche Rechtsprechung besagt, dass die Kunden angemessen beteiligt werden müssen. Ich sehe auch eine Befugnis des Gesetzgebers, das Verteilungsverhältnis im Sinne der Marktgerechtigkeit zu regeln. Darf das dann aber auch dazu führen, dass der Anteil eines Teils der Versicherten rückwirkend auf Null schrumpfen kann?
Oder kann es sein, dass etwa die CosmosDirekt über gar keine Bewertungsreserven mehr verfügt (was wegen der strengen Anlageauflagen bei klassischen Produkten m.E. kaum denkbar ist)?
Ein anderer Versicherer weist jedenfalls auch gegenwärtig noch Anteile an Bewertungsreserven in nahezu unveränderter Höhe aus.
Was sagen die hiesigen Praktiker aus der Versicherungsbranche dazu? Welche Erfahrungen habt ihr mit den Unternehmen?