Nachberechnung - auch nach 24 Monaten?

  • Hallo!


    klingt ja ma nicht so schlecht.
    Hast du evtl. ma nen Paragrafen (müsste neue RS sein) ausm BGB bzw. HGB??


    Gruß

    MrTel

  • Es kam schon mal vor das ein Provider nachberechnet hat.


    Ich weiß nur nicht mehr wer das war aber dort wurden auch mal SMS von über einem Jahr berechnet.



    Mir ist das erstmal egal, bei mir standen auf meiner Monatsgenauen-Handyrechnung. Erst einmal vor ca. 4 Jahren wurden Verbindungen aus dem Vormonat von ein paar Tagen mit einer großen Entschuldigung und das es auch stimmt und nicht doppelt berechnet wurde ausgewiesen.




    Weiß jemand noch welcher Provider das war mit der SMS-Nachberechnung?

    Gruß
    Christian -

  • Was tun?


    Im Bekanntenkreis ist nun folgendes passiert: Es kam eine Rechnung über circa 500 Euro mit Nachberechnungen für SMS-Nachrichten über 6 Monate. Diese SMS wurden alle irrtümlich zuwenig berechnet, d.h. auch netzfremde zum netzinternen Preis. Müssen diese jetzt wirklich nachbezahlt werden oder kann man sich darauf berufen, daß Rechnungen nach Verstreichen der Widerspruchsfrist als anerkannt gelten (nicht nur für den Kunden, sondern auch umgekehrt)?

  • Da Verbindungsdaten nach spätestens 90 Tage gelöscht werden müssen (die bereits fakturiert wurden) dürfte meines Erachtens nach keine Nachberechnungen möglich sein.

    MrTel

  • Also ich habe 24 Monate O2 Rechungen nachbezahlt (übrigends durfte ich es auch 6 Monate Ratenzahlung machen :mad: ) weil die .... es nicht geschafft haben mir Rechnungen zu schicken (habe über 1 Jahr regelmäßig dort angerufen und förmlich nach Rechnungen gebettelt). Dann kam plötzlich der ganze Batzen auf einmal und das Telefon war gesperrt :eek:
    Lange rede kurzer Sinn: Erbrachte Leistungen könne bis zu 2 Jahre nachträglich abgerechnet werden.
    Bernd

  • ja natürlich.
    die neue Verjährungsfrist ist nun übrigens sogar drei Jahre.


    Aber da die Verbindungen bereits fakturiert wurden, hätten sie gelöscht werden müssen!
    also KEINE "Nachberechnung" - die es ja auch gar nicht ist.
    Es handelt sich ja hier eher um eine NachNachberechnung, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

    MrTel

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