Widerruf der Vertragsübernahme abgelehnt...

  • Zitat

    Original geschrieben von insane-92
    Und wie bereits erwähnt, am Anfang hat BASE gesagt ich habe natürlich ein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme, wenn er per Fernabsatz zustandekam.



    Nur als ich dann auch wirklich widerrufen habe, wusste davon niemand mehr was.


    Wer ist er?


    Es gibt keinen und genau da liegt das Problem, base ist nur der Mittler zwischen dir und dem Abgeber, er ist dein Ansprechpartner


    Wieso Unternehmen schon mal falsche Auskünfte geben wird hier bei tt wirklich ausgiebig diskutiert

  • er? Der Vertrag zwischen BASE und mir.



    Die meinten, wenn ich die Unterlagen Faxe, hab ich ein Widerrufsrecht.


    Das hat BASE mir mitgeteilt.



    Und als ich dann widerrufen hab, haben Sie gesagt ich hab kein Widerrufsrecht.



  • er? Der Vertrag zwischen BASE und mir.



    Der Base Kundenservice meinte, wenn ich die Unterlagen zur Vertragsübernahme Faxe, hab ich ein 14. tägiges Widerrufsrecht.





    Und als ich dann widerrufen hab bei BASE, haben Sie gesagt ich hab kein Widerrufsrecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    dieses Fax ist kein Vertrag


    aber du weißt es eh besser obwohl Goyale und ich versuchen es dir zu erklären






    Steht doch Fett: VERTRAGSÜBERNAHMEAUFTRAG



    drauf.

  • Vertragsübernahme ist nicht gleich Vertragsabschluss.
    Deswegen dürfte das hier mit dem Widerruf ausgeschlossen sein, so wie dir einige hier schon gesagt haben.


    Ansonsten versuche es schriftlich, am besten Einschreiben+Rückschein an BASE.

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    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von insane-92
    Und wie bereits erwähnt, am Anfang hat BASE gesagt ich habe natürlich ein Widerrufsrecht bei einer Vertragsübernahme, wenn er per Fernabsatz zustandekam.


    Ich erkläre es zu letzten mal:


    Du hast etwas von privat zu privat gekauft. Sofern nichts anderes vereinbart wurde (!), gibt es kein Widerrufsrecht.


    Daran ändert nichts, dass Du einen bestehenden Vertrag und nicht einen Kasten Öttinger gekauft hast. Natürlich gab es bei Vertragsabschluss, als der Verkäufer damals den Vertrag abgeschlossen hat, evtl. ein Widerrufsrecht.


    Zitat

    Original geschrieben von insane-92
    Steht doch Fett: VERTRAGSÜBERNAHMEAUFTRAG drauf.


    Eben!


    Aus der Tatsache, dass Du in den bestehenden Vertrag eingetreten bist, kann kein neues Widerrufsrecht abgeleitet werden. Denn Du hast keinen Vertrag neu abgeschlossen, sondern einen bestehenden Vertrag übernommen.


    Natürlich kann es sein, dass in den von Dir unterschriebenen Vertragsübernahme-Unterlagen ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. Nur dann ist es wirksam.


    Vielleicht handhaben das die diversen Provider unterschiedlich.



    Nochmal: Keine Rechtsberatung!


    UPDATE:
    Es gibt hier im Forum einen BASE-Werbe-Account ("BASE Botschafter"). Sprich den doch mal an.

  • Ach Leute, macht dem armen Threadersteller doch keine Angst. ;)


    Die Argumentation mit dem Fax seitens BAse ist ohnehin daneben und die Mutter O2 räumt seit Jahren und sogar bei DSL das Widerrufsrecht bei Übernahme ausdrücklich ein.


    Beleg: https://hilfe.o2online.de/message/8445#8445


    Darauf sollte man Base hinweisen und wetten das damit die Sache zu erledigen ist? :D

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