Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    An den Fragesteller: Bitte mache das NICHT! Das wird sonst teuer.


    Das kann ich nur unterschreiben, das kann gewaltig Ärger geben.


    Auf der anderen Seite ist es fraglich, ob man heute noch mit einer AN-seitigen Kündigungsfrist > 1 Monat durch kommt, aber das muss ein Arbeitsgericht klären und bis man dort einen Prozesstermin bekommt, ist die normle Kündigungsfrist eh um.

  • Das ist alles richtig, aber Theorie. Ich war selber auch schon in der Situation, dass der neue AG dringend eine Stelle besetzen musste und nicht die Zeit hatte, meine Kündigungsfrist beim alten AG abzuwarten. Dieser Fall dürfte oft vorkommen und dann steht der Mitarbeiter immer vor dem gleichen zeitlichen Problem. Bei 2 weiteren Firmenwechseln hatte ich zwar kein Problem mit einer Kündigungsfrist weil der alte AG aufgrund von Stellenabbau froh war, wenn einer früher geht, aber auch da hatten es die neuen Arbeitgeber sehr eilig und bei normaler Kündigungsfrist wäre es kaum machbar gewesen.


    Bedenken muss man, dass jede Absprache mit dem neuen AG, bei alten zu tricksen, auch schlecht ankommen kann weil man dokumentiert, dass man zu unkorrektem Verhalten bereit ist - jetzt noch gegenüber dem alten AG, aber demnächst womöglich gegenüber dem neuen... Kein guter Eindruck zum Einstand.


    Insofern würde ich mich, wenn irgend möglich, korrekt verhalten und dem neuen AG in Aussicht stellen, dass ich mich um einen frühzeitigen Aufhebungsvertrag bemühen werde und dieses laut mündlicher Zusage des Chefs funktionieren wird, aber dass ich zunächst nur einen Eintrittstermin nach der Kündigungsfrist garantieren kann.


    In der Praxis ist ein AG-Wechsel mitunter eine heikle Gradwanderung weil die Ideallösung nicht funktioniert und man ein hohes Risiko eingehen muss.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Danke für die ganze Panikmache vorab ;)


    Neuen Vertrag am Mittwoch Unterschrieben, anschließend Kündigung beim aktuellen AG abgegeben und soeben habe ich meine Kündigungsbestätigung zum gewünschten Datum bekommen, also alles wie abgesprochen gelaufen.


    Hätte ich meinen aktuellen AG nach der Zusage des neuen AG nicht direkt über meinen Wechselwunsch Informiert und alles mit ihm besprochen, wäre es denke ich nicht so easy abgelaufen.

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