Landgericht erklärt Datenautomatik für unzulässig

  • Urteil nichts rechtkräftig, Revision wird eingelegt und es scheint fast so, als ob der Richter das nicht richtig verstanden hätte. Die Datenautomatik wird dem Kunden ja nicht nachträglich in den Vertrag geschoben, sondern sie ist integraler Vertragsbestandteil. Es beschwert sich ja auch niemand, daß andere Verbräuche außerhalb von Inklusivvoluminia kostenpflichtig oder gar überraschend kostenpflichtig sind. Wenn man zu faul ist, die Nachbuchung abstellen zu lassen, dann muss man eben dessen Kosten zu festen Monatskosten hinzuzählen. Oder gegebenenfalls einen anderen Tarif/Anbieter wählen.

    Je suis Charlie

  • Meines Wissens bei allen Base-Migrationskunden bei TEF, oder irre ich?


    Da gab es die Datenautomatik im Zuge der Migration oben drauf und die war standardmäßig aktiviert.

    "Mankind must put an end to war, or war
    will put an end to mankind."
    John F. Kennedy

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