ZitatOriginal geschrieben von Goody
Ausweis-Dokumente kopieren - Verstößt das nicht gegen geltendes deutsches Recht?
Nein, siehe § 95 Abs. 4 TKG
ZitatDer Diensteanbieter kann im Zusammenhang mit dem Begründen und dem Ändern des Vertragsverhältnisses sowie dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen, wenn dies zur Überprüfung der Angaben des Teilnehmers erforderlich ist. Die Pflicht nach § 111 Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Er kann von dem Ausweis eine Kopie erstellen. Die Kopie ist vom Diensteanbieter unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Teilnehmers zu vernichten. Andere als die nach Absatz 1 zulässigen Daten darf der Diensteanbieter dabei nicht verwenden.
Die Ausweiskopie ist notwendig für die vorgeschriebene Zweitprüfung durch den TK-Diensteanbieter (damit der Vertriebsmitarbeiter nicht "flexibel" prüfen kann). Die Freischaltung darf erst mit erfolgter Zweitprüfung erfolgen, dann muss auch die Ausweiskopie mangels weiterer Notwendigkeit wieder gelöscht werden. Die Daten (Ausweisnummer, Typ des Ausweises, ausstellende Stelle, etc) bleiben aber gespeichert.
Details siehe § 111 TKG sowie die zugehörige Verfügung der BNetzA
VoIPTom: Für Postpaid gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Ausweis- oder Adressprüfung. Das machen die Anbieter alle freiwillig im Eigeninteresse. Lediglich die Pflicht zur Erhebung von Namen und Adressdaten gibt es - aber schon seit vielen Jahren sowohl für Pre- als auch Postpaid.