Re: Krankenversicherung für studentische Hilfskraft
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von K.O.S.
Nun hat sie die ersten 3 Monate etwas knapp über 500€ verdient und seit dem 4 Monat belaufen sich die Beträge auf 240€.
Jetzt kommt das Problem: Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und verlangt, unter der Annahme, dass sie weiterhin 2 Jobs an der Uni hat und somit die 360€ Grenze überschreitet rückläufig eine studentische Versicherung von knapp 60€ (also als Summe knapp 180€)
Nun meine Frage da ich bslang keine genaue Definition gefunden habe. Es heisst ja, wenn die 360€ regelmäßig überschritten werden, ist eine studentische Versicherung Pflicht. Was versteht man nun unter "regelmäßig"?
Da Sie die kommenden Monate nur noch knapp 240€ verdienen wird wird der monatliche Betrag aufs jahr gesehen unter 360€ fallen. Da wir uns erst frühstens morgen bei der AOK informieren können wollte ich schonmal vorab hier vielleicht ein paar Ratschläge holen.
Die spannende Frage ist erstmal, woher weiß die Krankenkasse das so schnell?! Normalerweise erfahren die das erst, wenn die Jahresmeldung zur Sozialversicherung gemacht wird, die die Gesamtsumme des Verdienst des jeweiligen Jahres enthält.
Wie du schon richtig sagst, das Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten. Allerdings erfordert die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V eine vorausschauende Betrachtungsweise., sagt der juris Praxiskommentar SGB V ...