Während des Studiums privat oder gesetzlich krankenversichern?

  • Re: Krankenversicherung für studentische Hilfskraft



    Die spannende Frage ist erstmal, woher weiß die Krankenkasse das so schnell?! Normalerweise erfahren die das erst, wenn die Jahresmeldung zur Sozialversicherung gemacht wird, die die Gesamtsumme des Verdienst des jeweiligen Jahres enthält.


    Wie du schon richtig sagst, das Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten. Allerdings erfordert die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V eine vorausschauende Betrachtungsweise., sagt der juris Praxiskommentar SGB V ...


  • Das musst du dann deine PKV fragen, da gibt es meines Wissens nach keine feste Grenze so wie bei der GKV Familienversicherung nach SGB V.


    Möglicherweise ist die studentische KV möglicherweise günstiger ist als das, was deine Mutter für dich in der PKV zahlen müsste ... Jedoch hast du dann auf jeden Fall das Problem, dass du nicht mehr als 400 Euro in einer geringfügigen Beschäftigung verdienen darfst ...

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