Zunächst mal: Schwein gehabt!
Zum Thema Unfallflucht: Grundsätzlich muss man am Unfallort bleiben, bis jemand (in aller Regel die Polizei) den Unfall aufgenommen hat. Ausnahme sind Parkrempler o.ä. mit geringem Sachschaden "innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe ... mildern"