Gilt hier das fernabsatzgesetz?

  • Hallo,


    ich habe mal ein rechtliche Frage zum Fernabsatzgesetz, welches ja gilt, wenn Verträge über das Internet abgeschlossen werden.


    Wenn ich also über das Internet ein Handy mit Abschluss eines D1-Vertrages bestelle, schließe ich einen Vertrag mit dem Anbieter über das Handy. Der Vertrag allerdings wird mir ja z. B. per Post zur Unterzeichnung zugesandt.
    Somit schließe ich ja rein faktisch den Vertrag nicht online sondern offline ab.


    Wenn ich mich nach Zusendung des Handys und der Sim-Karte innerhalb der 14-Tagefrist entscheide, dass ich beides nicht mehr haben möchte, kann ich tatsächlcih von beiden Verträgen zurücktreten?


    Eine weitere Alternative, die ja bei Onlineabschlüssen leider häufiger vorkommt:


    Ich erhalte die Simkarte aber das Handy erst 3 Wochen später. Wann beginnt die Frist an zu laufen?



    Vielen Dank im Voraus


    Suitcase

  • zu a): k.a. therorethisch gilt das fernabgesetz, aber wie willst du nen vertrag rückgängig machen? Denke, einmal utnerschrieben biste drin und kommst nichtmehr raus, du musst genau gucken,was du unterschreibst.


    zu b): 14 Tage nach erhalt des Handys nehme ich dochmal an. dann erst ist ja ein teil der ware angekommen, für diese soltlen dann 14 tage nach erhalt gelten..



    sollte doch so sein, oder?

  • Ob jetzt online oder offline, es handelt sich um Versandhandel und hier zieht das Fernabsatzgesetz scharf

    \/\/olfgangS

  • und die frist beginnt nach eingang aller zusammengehörenden teile!
    also bestellst du den fernseher online, telefon, fax, brief etc. und kommt zuerst der fernseher und nach drei wochen die fernbedienung, kannst du 14 tage nach erhalt der fernbedienung alles zurückgeben!

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