Hallo,
ich habe mal ein rechtliche Frage zum Fernabsatzgesetz, welches ja gilt, wenn Verträge über das Internet abgeschlossen werden.
Wenn ich also über das Internet ein Handy mit Abschluss eines D1-Vertrages bestelle, schließe ich einen Vertrag mit dem Anbieter über das Handy. Der Vertrag allerdings wird mir ja z. B. per Post zur Unterzeichnung zugesandt.
Somit schließe ich ja rein faktisch den Vertrag nicht online sondern offline ab.
Wenn ich mich nach Zusendung des Handys und der Sim-Karte innerhalb der 14-Tagefrist entscheide, dass ich beides nicht mehr haben möchte, kann ich tatsächlcih von beiden Verträgen zurücktreten?
Eine weitere Alternative, die ja bei Onlineabschlüssen leider häufiger vorkommt:
Ich erhalte die Simkarte aber das Handy erst 3 Wochen später. Wann beginnt die Frist an zu laufen?
Vielen Dank im Voraus
Suitcase