Ok, sagen wir mal nach 5 Monaten. Ist genauso ärgerlich und dann muß der Verkäufer nämlich beweisen, dass das Teil bei Übergabe noch NICHT kaputt war (bzw. einen schleichenden Defekt aufwies)...
Frage zum Fernabsatzgesetz: Versand
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machen wir nen neuen thread auf, wer weiß was garantie und was gewährleitung bedeutet undauch heißt?!
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Steht das in diesem Thread hier irgendwie in Frage!? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von NiceIce
Beim Kauf von Privatpersonen gilt das Rückgaberecht nicht, sehr wohl aber die 24monatige Gewährleistungspflicht! Der feine Unterschied ist nur, dass man als Privatperson der Gewährleistung beim Verkauf ausschließen darf. Das sollte man auch bei ebay-Verkäufen immer tun, sonst kann man böse Überraschungen erleben, wenn irgend ein altes Teil, das man verkauft hat, in 1,5 Jahren kaputt geht und der Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur hat...na gut, dann fügt mal diese link (http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31999L0044&model=guichett) in diese threads ein!
hier steht es doch sw auf ws: verkäufer ist, wer beruflich oder gewerblich handelt! also nix mit privater haftung -
Es geht hier um die Gewährleistung und die gilt auch beim Handel zwischen Privatpersonen. Sogar die Computerblöd hat das Thema schon behandelt, dachte das sollte sich demnach schon rumgesprochen haben...
Zitat von http://www.e-recht24.de:
" (...). Auch bei Verträgen, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden, gilt grundsätzlich die gesetzliche Mängelgewährleistung. Allerdings kann die Gewährleistung zwischen Verbrauchern vertraglich nahezu vollständig bis auf die Fälle der Arglist ausgeschlossen werden. Beim Kauf privat zu privat sollte immer an einen Gewährleistungsausschluss gedacht werde. Dieser Ausschluss ist hingegen nicht möglich, wenn Unternehmer und Verbraucher oder zwei Unternehmer miteinander Verträge schließen.
Mehr zu diese Thema finden Sie unter http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/"
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postfach geleert!
nur fehlt doch jede gesetzliche grundlage!in deinem link fand ich:
Ein Widerurufsrecht nach den Regeln der §§ 312b ff BGB kommt jedoch nur in Betracht, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher Verträge abschließt. Wenn beide Parteien zu privaten Zwecken handeln, ist das Fernabsatzgesetz nicht anwendbar (siehe oben), ein Wiederrufsrecht besteht dann nicht. Auch wenn Waren per Online-Versteigerungsplattformen (eBay und andere) angeboten werden, müssen Unternehmer die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehren, am besten direkt in der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
& dies,
Da der Vertragsschluss mit einem Unternehmer für den Vertragspartner günstigere Folgen (etwa Gewährleistungsrechte) hat als der Vertragsschluss mit einem Verbraucher, ist hier keine Aufklärung erforderlich.
und immer ist vom verbraucher und vom unternehmer die rede!
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Die Sachmangelhaftung bezieht sich auf alle Kaufverträge! Lediglich das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen bezieht sich nur auf einen Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Edkunde!
Lies dir mal folgenden Link durch:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htmPrivatpersonen und Unternehmer sind bei der Sachmängelhaftung zunächst gleichgestellt. Der große Unterschied ist, dass Privatpersonen unter gewissen Umständen (siehe Link) die Haftung komplett ausschließen dürfen.
So is' es und nicht anders.
Kannst auch gerne den Anwalt deines Vertrauens zu Rate ziehen.
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hier zeigt sich wieder das ich viel zu ehrlich bin für diese welt! die schreiben ja auch grundsätzlich mit den worten täuschung und gar arglistig, verschweigen von mängeln usw.
also diese netten texte der ebayer sind also ziemlich umsonst, wenn defekte ware verkauft wird und darauf nicht hingewiesen wird ist das für mich eh klarer betrug! aber wenn die sache als gebraucht angeboten wird muß sie ihrem zweck entsprechend funktionieren! und dann ist rückgabe ausgeschlossen!
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