Hallo,
habe gestern einen Artikel bekommen, den ich über eBay erstand.
Derweil hat mir meine Freundin aber schon einen ähnlichen Artikel mitgebracht, brauche den "eBay-Artikel" also nicht. Dieser ist aber noch ungeöffnet und unbeschädigt. Da der Verkäufer nach der Auktion auch noch einmal eingeräumt hat, dass ich ggf. den Artikel laut Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen zurückgeben könnte, habe ich nun folgende Frage:
Wenn ich den Artikel zurückschicken würde, müsste der Verkäufer den kompletten Preis (Gebotspreis+Versand) erstatten oder nur den Artikelpreis an sich?
Greetz