Wenn die GEZ wirklich meine Adresse vom Einwohnermeldeamt hat, dann frage ich mich, warum dieses mir die Weitergabe nicht mitgeteilt hat. Als meine persönlichen Daten dem Kreiswehrersatzamt weitergegeben wurden, habe ich eine Information diesbezüglich von meinem Ortsamt erhalten. Wenn ich das Datenschutzgesetz (in diesem Fall das Hamburgische) richtig verstanden habe, ist diese Mitteilung nämlich Pflicht.
Sehr interessant ist übrigens Folgendes: In dem Schreiben der GEZ wird § 12 Abs. 3 des HmbDSG erwähnt, der jedoch in der [URL=http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/datenschutzrecht/hamburgisches-datenschutzgesetz-1990-07-05-pdf,property=source.pdf]Fassung vom Server der FHH[/URL] gar nicht existiert (§12 hat nur zwei Absätze)
Mit der Schufa magst du recht haben. Ich habe dennoch ein unwohles Gefühl, wenn irgendwo Daten von mir gespeichert sind. Ist jedoch schwer zu erklären woher das kommt.