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Hallo Martin, hallo Ray,
das mit der Auszahlung abzüglich MwSt. hat schon seine Richtigkeit, sofern der auf der homepage genannte Auszahlungspreis MwSt enthällt.
Auf einer Endkundenseite haben eigentlich aber nur Endkundenpreise zu stehen, es müßte also angegeben werden : Auszahlung : 206.90 Euro. Und die bekommt der Endkunde dann rein netto.
Der "normale Endkunde" ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dort steht im §14 : (5)
1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.
Deswegen darf einem Endkunden keine MwSt ausgezahlt werden, der Händler darf sich somit auf den Auszahlungsbeleg keine Vorsteuer ziehen.
Jetzt sollte die Aussage : "Bei Privatkunden können wir leidernur noch 240,- abzgl. MwSt. auszahlen." für euch Sinn bekommen ![]()
sonnige Grüße
Sabsi
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