Re: Italienisches Recht
Naja, wie soll es denn rüberkommen, wenn Du schreibst:
ZitatOriginal geschrieben von Deep Blue
Gegen mich ist in Italien der Antrag auf erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt worden.
Wie auch immer...
Die italienischen Behörden müssen in diesem Falle ein Amtshilfeersuchen bei den deutschen Behörden stellen. Sie können nicht einfach ein amtliches Schreiben in italienischer Sprache direkt an einen Deutschen mit Wohnsitz in D schicken. D.h. sie können vielleicht, aber es ist irrelevant.
Die deutschen Behörden übersetzen dann das Ganze und leiten es weiter. Hierauf wiederum antwortet man dann als Deutscher in deutscher Sprache an die deutschen Behörden.