ZitatOriginal geschrieben von DJKasmic
da steht was von wunschaktivierungstermin: 28.08.2003.
Leider ist es aber so, das Wunschtermine nicht verbindlich sind.
Ein Wunschtermin ist leider kein Aktivierungstermin.
Gruß
Chris
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ZitatOriginal geschrieben von DJKasmic
da steht was von wunschaktivierungstermin: 28.08.2003.
Leider ist es aber so, das Wunschtermine nicht verbindlich sind.
Ein Wunschtermin ist leider kein Aktivierungstermin.
Gruß
Chris
nein, aber eine beweis dafür das ich den vertrag vor dem 01.09.2003 abgeschlossen hab.
ZitatOriginal geschrieben von DJKasmic
nein, aber eine beweis dafür das ich den vertrag vor dem 01.09.2003 abgeschlossen hab.
Nö, du hast den Auftrag jediglich erteilt, abeschlossen wurde er ja offensichtlich erst später.
Zu einem Vertragsabschluss gehören immer 2
Gruß
Chris
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von equinox
Nö, du hast den Auftrag jediglich erteilt, abeschlossen wurde er ja offensichtlich erst später.
Zu einem Vertragsabschluss gehören immer 2
Gruß
Chris
Ja, es gehören immer zwei dazu, aber so einfach wie Du meinst ist das nicht!
Juristisch gesehen hat er o2 auch keinen "Auftrag" erteilt, sondern er hat o2 den Abschluß eines Vertrages "angeboten". Und nur genau dieses "Angebot" von ihm vom August kann o2 annehmen. Und wenn sie dieses Angebot von ihm annehmen, kommt der Vertrag zu den Konditionen zustande, die gegolten haben, als er o2 den Vertragsabschluß angeboten hat, also die von August!
Es ist dann mehr oder weniger egal, wann der Vertrag tatsächlich zu stande gekommen ist (es sei denn, es wurden Fristen gesetzt oder die Gesetzeslage hat sich geändert oder sowas).
Tut, mir leid, aber das ist juristisch nach den Regeln des BGB nun mal so. Kannst Dir dort ja gerne mal die §§ 145 ff. durchlesen. Oder einfach hier mal ein oder zwei Seiten zurückblättern und dort lesen, was ich jetzt schon wiederholt dazu geschrieben habe.
Gruß, Loco!
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