Werkstatt versäumt Abrechnung gg. Versicherung - wer muss jetzt zahlen?

  • Moin Community,


    hier mal wieder eine Fall für die Juristen-Fraktion:


    Ich habe vor ca. einem Jahr meine Frontscheibe wegen Steinschlag tauschen lassen. Beim Abholen des Wagens habe ich die Selbstbeteiligung iH. von 150 € beglichen und die Aktion damit als erledigt betrachtet. Der Restbetrag sollte direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.


    Offensichtlich ist die Werkstatt nicht auf zeitnahe Zahlung angewiesen, zumindest haben die nach nun fast einem Jahr gemerkt, dass sie wohl irgendwie vergessen haben, die Rechnung an die Versicherung zu senden. Zu allem Überfluss muss ich jetzt auch noch die Zahlung nachweisen. Hoffentlich lief das damals über EC, bei Bar ist die Rechnung sicher schon im Nirwana (ich weis, sollte man immer aufheben :flop: ).


    So, nun befürchte ich halt, dass die Versicherung die Zahlung verweigert, weil dass alles schon so lange her ist.


    Hätte die Werkstatt die Forderung gegen die Versicherung rechtzeitig geltend gemacht, wäre der Schaden IMHO von dieser reguliert worden und ich könnte dies jetzt der Forderung entgegensetzen. Die Werkstatt hat dies aber grob fahrlässig unterlassen und ist mir desshalb zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (sprich Regulierungsbetrag abzgl. ausgebliebenen Beitragserhöhung). Ich könnte also Forderung gegen Schadensersatz aufrechnen.


    Mir fehlen: Vertragsform der Direktverrechnung. Dienstleistungsvertrag? Nebenpflichten aus Werkvertrag "Scheibe wechseln"? sonstiges?
    Was wäre die Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz? Ist meine Berechnung des Schadens richtig?


    Jetzt seid Ihr dran ...


    Orlet

  • Meines Erachtens ist das alles nicht so problematisch:


    1).
    Deine Versicherung wurde von dir doch damals über den Schaden informiert oder vom Autohaus. Dann muss die Versicherung auch heute noch den Betrag begleichen, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht.


    Wenn die Versicherung von dem Schaden gar nichts weiß, dann informier sie doch einfach und schildere den Sachverhalt und bitte sie den Schaden abzüglich Selbstbehalt zu regulieren.


    2.)
    Wenn die Versicherung den Restbetrag begleicht, hast du doch keinen Schaden. Wenn du einen Glasschaden über Teilkasko abrechnest(meistens Teilkasko), wirst du in der Versicherung nicht hochgestuft. Dies passiert meines Erachtens nur, wenn die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird für einen Fremdschaden oder bei Inanspruchnahme der Vollkasko (ist evtl. je nach Versicherung verschieden).


    Greets Zappi


    ps: Wie hoch ist denn die Rechnung insgesamt? Scheibe + Auswechseln ist doch nicht so teuer. Kostet bei meinem BMW insgesamt ca. 200,00 EUR.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Bis hierher vielen Dank!


    @ Zappi: Da war schon Vieles richtig, aber es mir keine PKW-Scheibe bekannt, die mit Einbau nur 200 Euro kostet.
    Euer ganz persönlicher Versicherungs- Vorsorge- und Vermögensberater klärt noch mal genau auf:


    Verstehe ich richtig, daß die Verkstatt nun von Dir die Rechnung beglichen haben will weil die es verpeilt haben die Kohle von der Versicherung zu holen??


    Falls ich das so richtig verstanden habe, hier die Lösung Deines Problems:
    Hast Du in der Werkstatt eine sog. Abretungserklärung unterschrieben und Dir einen Durschlag oder eine Kopie davon geben lassen? In dieser Erklärung sagst Du Deiner Versicherung, daß der Empfänger der Versicherungsleistung nicht Du sein willst, sonder die Werkstatt. Man nennt das auch "einen Schaden abtreten". Falls ja, ist es nun das Problem der Werkstatt die Kohle von der Versicherung reinzuholen. Ich nehme an, daß Du eine Abtretungerklärung unterschrieben hast, sonst hätte Dich die Werkstatt ja damals nicht nur die Selbstbeteiligung zahlen lassen, sondern den gesamten Rechnungsbetrag. Außerdem werden die meisten versicherten Schäden an Fahrzeugen, die repariert werden auf diese Weise mit der Versicherung abgerechnet. Auf diese gängige Praxis kannst Du die Werkstatt ja mal hinweisen.


    Falls Du keine Abtretungserklärung unterschrieben und somit an die Werkstatt zahlen mußt hast sag Deiner Werkstatt, daß Du bereits 150 Euro in der Sache bezhalt hast (dies kann die Werkstatt über Ihre Buchhaltung auch nachvollziehen) und sag, daß Du den Schaden an die Werkstatt abtreten willst (wie oben beschrieben). Falls die den nicht abgetreten haben wollen, zahl die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und den 150 Euro und reich die Rechnung Deiner Versicherung ein. Dabei machst Du ein kurzes Schreiben wie das ganze gelaufen ist und fertig. Bei einfachen Glasbruchschäden interessiert die Versicherung die Schadenmeldepflicht eigentlich nicht (falls Du den Schaden nicht ohnehin schon damal gemeldet hast).


    Über was für eine Beitragserhöhung sprichts Du? Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich nur nach der Regulierung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens. Glasbruch ist aber eine Gefahr, die über die Teilkaskoversicherung versichert ist. Die Teilkaskoversicherung hat keine Schadenfreiheitsklassen (die sog. Prozente). Aufgrund des Glasbruches hast Du also auf keinen Fall eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge bekommen!


    Alles klar? Falls Du noch Fragen hast stehe ich Dir gerne zur Verfügung!

  • castellohimself


    Oha, aus der Versicherungsbranche? Melde mich bei dir, wenn ich mal ein Versicherungsproblem habe.


    Scheibenaustausch bei meinem BMW (3er) ist zwar schon 10 Jahre her. Hat wirklich nur um die 400,- DM gekostet.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • naja, da waren Scheiben auchnoch nichtgeklebt. Und dann galten vor 10 Jahren noch ganz andere Stundensätze.


    Meine Rechnug lautet auf ca. 650 €. Erscheint mir so nachträglich betrachtet zwar auch sehr viel, nur habe ich mir damals halt keine Gedanken darüber gemacht (typisch Versicherungsnehmer, ich weis).


    Naja, warten wir mal ab, was die Versicherung sagt. Auf jeden haben die jetzt erstmal die Rechnugn dort eingereicht.


    Orlet

  • Schön, daß ich dir helfen konnte.
    Ich hoffe, Du bist nicht bei einem sog. Billig/Direktversicherer! Sonst könnte es Probleme geben.
    Falls es die gibt, kommst Du einfach zum Jahrewechsel zu mir!

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