Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht

  • Puuuh Leute,


    da hat sich der Richter weit aus dem Fenster gelehnt.
    Er beruft sich stumpf auf § 9 AGBG und erklärt die Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen für unzulässig.


    U.a. wegen unzumutbarer Benachteiligung des Mieters. Solche Reparaturen seien nur zumutbar für den Mieter, wenn die Nichtausführung die Bausubstanz des Hauses tatsächlich beeinträchtige. Dies wird durch eine Entscheidung des LG München gestützt.


    Es folgen weitere nicht zu verachtende Gründe.


    Zum Schluß der Klopfer:



    Zitat


    Das Gericht verkennt nicht, daß der BGH in seiner Entscheidung vom 3.6.1998 die hier beanstandete Klausel für wirksam gehalten hat (NJW 98, 3114; etc) ; es erscheint aber nicht ausgeschlossen, daß der BGH bei einer neuerlichen Entscheidung an dieser Auffassung nicht mehr festhält, zumal sich die Rechtsprechung im Bereich der Schönheitsreparaturen ständig weiter entwickelt.



    Das Urteil steht für Euch hier zum Download bereit.
    Ist ein mehrseitiges Tif. Größe: 0,5 MB.



    Grüße
    Schrapnell

  • :D ja, da hat der Amtsrichter dann wohl wirklich das Urlteil seines Lebens vom Stapel gelassen:D ....


    ...kleiner Mann ganz gross...:D




    Jens

  • Wo gibt's das Zeug, was der Richter da genommen hat? ;)


    Ich hab ja noch kaum ein Urteil vom Amtsgericht von über 4 Seiten gesehen, aber direkt 10 Seiten, das ist erstmal der erste Hammer.


    Kann es sein, das der Richter noch vor kurzem Rechtsanwalt war? Gerade die langen passagen, wo er Beispiele für die Fristen nennt (S.5ff glaube ich) sind sehr witzig zu lesen. Sowas schreibt doch kein normaler Richter!


    Hinten widerspricht er sich dann selber in Bezug auf die Quotenreglung.
    Er spricht von einer Benachteiligung von Mietern, die erst kurz (innerhalb eines Jahres) vor Auszug renoviert haben.


    Wer die Materie kennt, weiß eigentlich, das selbst eine Wohnung, die nur 2 Monate bewohnt wurde nach Räumung renoviert werden muss, man sieht schon sehr deutlich, wo Schränke/Bilder hingen.
    Abgesehen davon trift das auf den Fall garnicht zu, da fast volle 3 jahre zwischen letzter Renovierung (Einzug) und Auszug verstrichen sind.


    Alles im Allen liest sich das Urteil so, als wäre der Richter mit seinem Vermieter gerade selber im Klinsch und sieht deshalb die Chance, der "Bande" mal eins auszuwischen. :flop:


    @Schrappnell: Verusch mal weiter drannzubleiben, die Sache wird mit totsicherer Wahrscheinlichkeit vors LG gehen. Wär doch interessant zu sehen, die die Richter dort dem vom AG sein Urteil vor die Füße werfen :)


    Gr.
    Kai

  • *hust hust*
    *Staub wegwisch*


    Gibt es hier eigentlich etwas neues? Zum Beispiel vom LG?



    Bess dehmnäx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

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