Versandrisiko auch bei Päckchen beim Händler?

  • Hallo,


    in der aktuellen c't steht ja ein sehr interessanter Artikel über Verbraucherrechte bei ebay.


    So wie ich es verstanden habe, trägt doch ein Unternehmer in jedem Fall das Versandrisiko, unabhängig von der Versandart, oder?


    Ich habe nämlich da einen Händler, der zwar auch den günstigeren Versand als Päckchen anbietet, aber dabei angibt: "Unversicherte Pakete gehen auf das Risiko des Käufers!".


    Laut c't trägt aber der Unternehmer das Risiko, selbst wenn er beweisen kann, dass er die Ware abgeschickt hat (->Einlieferungsbeleg beim Paket). Wenn er das nicht kann (dürfte bei einem Päckchen evtl. schwieriger werden?!), schuldet er dem Käufer nach wie vor die Erfüllung, muß also nochmal liefern, wenn die Sendung verloren gegangen sein sollte.


    Mache ich da jetzt einen Denkfehler oder kann ich bedenkenlos zur günstigeren Päckchenvariante greifen und die Aussage des Händlers ignorieren?

  • Hi,


    du hast Recht, wenn du als Privatmann bei einem Händler kaufst (einseitiger irgendwas-kauf, habs vergessen), dann haftet der Händler dafür, daß das Paket oder was auch immer bei dir ankommt.


    Du könntest also zum Päckchen greifen. Allerdings, wenn es dann schief geht, hast du den ganzen Ärger mit dem Händler. Ob sich da die paar EUR lohnen? Im Recht wärst du auf jeden Fall.
    Kann bei Bedarf die §§ mal raussuchen.


    Gruß
    Seby

  • Es ist so, dass beim Versendungskauf der Gefahrübergang grundsätzlich bei Übergabe an das Transportunterehmen stattfindet §447 BGB.
    Beim Verbrauchsgüterkauf wird aber § 447 BGB nicht angewendet (§474 BGB). Gefahrübergang ist also bei solchen Verträgen erst bei Übergabe an den Verbraucher.


    Trotzdem würde ich aber eher davon abraten so zu spekulieren. Denn wer solche Bedingungen aufstellt, wird sich auch darauf berufen. Da ist Streit vorprogrammiert, auch wenn man im Ergebnis Recht hat.
    Für mich sind solche Bedingungen immer ein gutes Filtersystem.
    Wenn ich so etwas bemerke, wird nicht bestellt.


    Gruß
    Chris

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  • Warensendung kommt nicht an


    Hallo,


    ich hänge mich mal an meinen uralten Thread dran:


    Habe bei einem Händler etwas bestellt und dieser hat es als Warensendung verschickt.
    Der Versand liegt nun 9 Tage zurück, daher glaube ich nicht, dass die Sendung noch ankommen wird, obwohl Warensendungen ja immer etwas langsamer transportiert werden.


    Meine Frage ist nun:
    Kann ich, falls die Sendung wirklich verloren gegangen ist, eine kurzfristige Ersatzlieferung verlangen oder muss ich auf eine Klärung durch die Post warten, da der Händler die Sendung ja sicherlich reklamieren wird?

  • Du hast einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit dem Versandunternehmen.
    Ich hatte das auch schon ein oder zwei mal, aber zum Glück jedes mal über Amazon Marketplace. kurze Mail geschrieben und schon wurde die Ware nochmal verschickt.
    Rechtlich korrekt und von mir auch immer lobend erwähnt.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Das Verlustrisiko trägt der Händler. Der Händler kann sich auch nicht durch eine Vereinbarung oder Klausel davon lösen. Diese Klausel wäre dann unwirksam.

  • Bei ebay wird immer nach einer Einlieferungsnummer gefragt, die bekommt man aber nur bei "eingeschriebenen" Briefen und Paketen, nicht aber bei Päckchen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

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