Lohn in Verzug, wie rechtlich vorgehen?

  • Diesen Sommer hab ich bei einem Kurierdienst gearbeitet, als Student war mir ja jeder Job wilkommen. Nun hat es sich aber bereits im August herausgestellt, das die Firma offensichtlich ein finanzielles Problem hat, da der Lohn für Juli erst am 3. September !! ausgezahlt wurde und Chef sich in immer mehr Lügen verstrickt. Da ich u.a. aber zuständig für den Transport der Post zu verschiedenen Filialen war, habe ich da so einiges mitbekommen, was Hinweise auf eine eventuelle Pleite zeigt, wie z.b. Schließung einer Filiale.
    Da es mir Anfang September zu bunt wurde, hab ich nach mehrmaliger mündlicher Abmahnung auch kurz vom Arbeitsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, was offensichtlich Wirkung zeigte, 2 Tage später kam der Lohn vom Juli.


    Nun beginnt das Spiel von vorne: für den August stehen gut 1000 EUR aus, die am 15.09 kommen sollten, mehrfach wurde mir zugesichert (bzw mich angelogen) der Lohn sei bereits überwiesen, aber nix kam. Nun habe ich ja gekündigt, da das Wintersemester anfängt und ich das Studium weiterführen muß; ich habe auch eine mündliche Abmahnung ausgesprochen, und mit Gang zum Anwalt gedroht, wenn innerhalb von 3 Werktagen, sprich bis Freitag, sich nichts rührt.
    Hat den jemand sowas schon mal durchgemacht, und hat Erfahrung mit der rechtlichen Seite? Wie kann ich weiter vorgehen, um an meinen Lohn zu kommen? Einen Hinweis an die Gewerbeaufsicht auf Insolvenzverschweigung der Firma möchte ich nicht nutzen da ich dann evtl. meinen Lohn nie wieder sehe!


    viele Dank schon mal,


    greets, viper

    c ya

  • Am


    Besten sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückschein die Forderung mit Fristsetzung von 7 Tagen nochmals reklamieren.
    Zusätzlich einen Anwalt oder Rechtsbeistand kontaktieren, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.
    Du kannst dir aber auch eine kostenlose Rechtsbeihilfe nehmen.


    Wichtig ist das gnaze sofort per Einschreiben abzusenden, damit du einen Nachweis hast, wenn die Firma wirklich insolvent geht.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Setze deinem ehemaligem Arbeitgeber eine kurze Zahlungsfrist von einer Woche, sofern zur Fälligkeit deines Lohnanspruchs keine spätere Fälligkeit vereinbart ist. Gib nochmal deine Kontodaten an und weise darauf hin, dass du den Lohn sonst einklagen wirst.


    Wenn nach Fristablauf keine Geld auf deinem Konto ist, kannst du Klage vor dem Arbeitsgericht auf Lohnzahlung erheben. Dies kann ein Anwalt für dich tun, der aber Geld kostet, da aufgrund einer Besonderheit vor dem Arbeitsgericht in 1. Instanz jeder seine Anwaltsgebühren selbst trägt (wenn du entsprechenden Rechtsschutz hast, zahlt diese), egal ob man obsiegt oder nicht. Du kannst auch selbst klagen. Geh einfach zum Arbeitsgericht und schildere der Geschäftsstelle dein Anliegen zu Protokoll.


    Eine "kostenlose Rechtsbeihilfe" kann man sich nicht so einfach nehmen. Man bekommt schon Prozesskostenhilfe, wenn man entsprechend bedürftig ist (gegen Nachweis).


    Im Hinblick auf ein etwaiges Insolvenzverfahren ist es nicht notwendig, ein Einschreiben zu schicken. Das bringt dafür gar nichts. Es dient allein Nachweiszwecken.


    Wichtig ist, zügig zu handeln. Wenn schon Liquiditätsprobleme bekannt sind, sollte die Sache schnell abgehandelt werden.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

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