Internet-Bestellung: Habe ich schon einen rechtskräftigen Vertrag?

  • Hallo Ihr Anwälte, Richter und Rechtsgelehrten da draußen,


    ich brauche Eure Hilfe in einer recht einfachen Sache: der kleine Frank war auf der Suche nach einem Laptop und hatte irgendwann einen gefunden. Nach Internet-Recherche war ein Anbieter im Netz gefunden. Das war am 2.10. Dort auf der Seite war das Objekt der Begierde gelistet mit dem Vermerk "Verfügbar ab 1.10." (offensichtlich nicht aktualisiert). Ich hab also angerufen und gefragt wie die Lage ist. Nach telefonischer Auskunft waren die Geräte, die tatsächlich zum 1.10. verfügar gewesen waren, alle schon (vor)bestellt. Am 7.10. sollten aber neue Geräte kommen und davon wären noch nicht alle reserviert. Ich hab dann dort im Internet bestellt (Bezahlung per Nachnahme) und um Rücksprache gebeten falls keine Lieferung aus deren Lieferung zum 7.10. möglich sei. Für die Bestellung habe ich eine Bestätigung erhalten. Am 7.10. (Dienstag) trudelt dann eine Mail ein, in der mitgeteilt wurde, dass es eine Lieferverzögerung durch den Zulieferer gäbe und man die Lieferung im Laufe der Woche erwarte. Am Mittwoch hab ich dann angerufen und gefragt wie die Lage aussähe und die Mitarbeiterin (Frau H.) sagte mir, dass die Ware für den Nachmittag angekündigt sei und dann auch verschickt würde. Ich habe dann gesagt, ich hätte eine Mail erhalten (Verzögerung,...), aber wenn die Ware für heute (=Mittwoch) nachmittag erwartet würde, sei das kein Problem für mich. Hier hab ich mir nochmals versichern lassen, dass ich auch eins der zu liefernden Notebooks abbekommen würde. Nachdem am Freitag noch kein Notebook hier war, hab ich gestern (=Samstag) angerufen und Frau H. teilte mir mit, ein Kollege (der natürlich Samstags nicht im Haus ist) habe Ihr die Rechnung meines Laptops mit dem Hinweis "storniert" reingereicht und somit wurde meine Lieferung abgeblasen. Die Geräte, die jetzt noch da wären, seien schon alle reserviert, allerdings würden da vermutlich noch Leute abspringen (woher auch immer Frau H. sowas weiß). Ich habe die Bestellung niemals storniert und habe keine Idee, wie die auf so eine Idee kommen? :mad: Montag ruft mich Frau H. (nach Rücksprache mit dem "Ich-hab-Samstags-Frei-Kollegen") an.
    Frage: Was hab ich in der Hand? Einen rechtskräftigen Vertrag oder hab ich nur ein Angebot abgegeben, dass von der Gegenseite noch gar nicht angenommen wurde (also kein Vertrag).
    Wenn das Gerät überall zu einem guten Kurs schnell lieferbar wäre, hätt ich vielleicht schon irgendwoanders bestellt, aber das ist leider nicht der Fall. Außerdem läuft das Gerät bald aus...und ich kann nicht sicher sein, dass es bei dem Laden wieder reinkommt...


    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Gruß Frank


    [EDIT]: Leichte Korrekturen im Ausdruck, um keine falschen Eindrücke aufkommen zu lassen (hatte nach der Antwort von Dominik das Gefühl es wäre nötig - hier will nämlich keiner irgendjemanden verklagen oder so. Ich weiß nur nicht um meine Position)

  • Sowas ist sicherlich ärgerlich, aber ich denke ein wenig Geduld schadet da schon nicht. Wenn es wirklich das Schnäppchen ist, und wirklich sehr sehr günstig ist, schadet es ja wohl nicht ein wenig darauf zu warten, oder ?;)


    Ansonsten würde ich Montag mit der Dame nochmals sprechen und die Bestellung zurückziehen, da es ja unzumutbar wäre, zumal dir ein Termin zugesagt worden ist.


    Fazit: Entweder Geduldig sein (ist in Zeiten des Internets schwer, aber dennoch möglich - sitzen eben nur Menschen dahinter) oder zweitens du stornierst am Montag die Bestellung.


    Gruß,
    Dominik ;)

  • Eine Einigung über den Abschluß eines Kaufvertrages ist mE. wirksam zustande gekommen.


    Das Angebot zum Abschluß hast Du unproblematisch mit deiner fernmündlichen Bestellung via Email abgegeben.


    Nun gibt es mehrere Reaktionen durch den Händler.


    Streng genommen, hat er das Angebot wahrscheinlich schon mit seiner ersten Bestätigungsemail angenommen. Dies hängt allerdings von deren genauen Wortlaut und auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ab, welche ja einem möglichen Vertagsschluß zugrunde gelegt werden.
    Dort wird der Händler festgelegt haben, wann ein Vertrag mit ihm wirksam zustande kommt.


    Dann kann auch die Verzögerungs-Email noch als definitive Annahme deines Kaufvertragsangebots ausgelegt werden. Zuletzt auch die telefonische Rücksprache am Mittwoch, in der die Auslieferung zugesichert wurde.


    Vielleicht wirfst du mal einen Blick in die AGB welche der Händler benutzt. Nach allgemeinen Bestimmungen besteht auf jedenfall ein wirksamer Kaufvertrag zwischen euch.


    gruss,
    altobelli

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
    *blätter* Also ind den AGB steht sowas hier:

    Zitat

    IV. Vertragsabschluss


    §1. Sämtliche Angebote der ##### sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die ##### . Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.


    §2. Die ##### wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.

    Wie ist dies zu verstehen?


    Gruß Frank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!