Hey!
Frage mich schon eine ganze Zeit, wie´s von der Straßenverkehrszulassungsordnung in Bezug auf Headsets und Freisprecheinreichtung aussieht!
Das Headset als Freisprecheinrichtung wird ja vom Gesetzgeber akzeptiert, aber wie sieht´s bei den Stereo - Headsets (z. B. Siemens SL45(i)) aus?
Denn normalerweise hat man bei einem Headset ja nur einen Ohrhörer! Aber bei zweien? Gibt´s da nicht diese Klausel, von wegen dem Fahrer müssen alle Sinne zur Verfügung stehen?
Würde mich mal interessieren, wie ihr darüber denkt!
Bis denn...
Bye, Markus.