Autoversicherung noch heute 30.11. (Sonntag) kündbar?

  • Ich habe für einen Freund eine günstigere Kfz-Versicherung aufgetan. Jetzt hat er aber leider vergessen, seine alte Versicherung zu kündigen...


    Bekanntermaßen hat man ja Zeit bis zum 30.11. um fristgerecht zu kündigen. Wie ist das denn heute, am Sonntag? Würde noch ein Fax akzeptiert werden?


    Seine AGBs konnten wir auf die schnelle auch nicht finden. Aber vielleicht ist ja hier ein Experte :D

  • Wenn ich mich richtig an BWL zurückerinnere, ist ein Fax genauso wirksam wie ein Brief.


    Also: Fax schicken, Übermittlungsbericht ausdrucken und morgen den Brief mit heutigem Datum hinterherschicken.


    Viel kann ja sowieso nicht passieren. Entweder die Kündigung wird angenommen, abgelehnt, weil ein Fax nicht akzeptiert wird oder der Brief zu spät abgeschickt wurde.


    In diesem Sinne ... Versuch macht kluch!



    Stefan

  • Wenn er von seiner alten Versicherung noch keinen Bescheid (Beitragsrechnung) bekommen hat , dann kann man auch später kündigen.Ansonsten müsste das Fax genügen.

  • Kleiner Tip! Da dieses Jahr der 30. November auf einen Sontag gefallen ist, wird dieses Jahr der 1. Dezember als letzter Kündigungstag gerechnet. Also nix wie ans Kündigung schreiben und per Einschreiben mit Rückschein losschicken. Dann dürfte nix mehr schief gehen.


    cu
    IGGY

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Kleiner Tip! Da dieses Jahr der 30. November auf einen Sontag gefallen ist, wird dieses Jahr der 1. Dezember als letzter Kündigungstag gerechnet. Also nix wie ans Kündigung schreiben und per Einschreiben mit Rückschein losschicken. Dann dürfte nix mehr schief gehen.


    gilt denn nicht immer der Eingang bei der Versicherung? Dann wäre der Postweg sowieso zu spät...aber Fax ist schon mal raus. Und wenn das dann nicht klappt, soll's auch nicht mein Problem sein. Lange genug vorher gesagt habe ich es ihm ja ;)

  • soweit ich weiß zählt das Datum des Poststempels! Und wenn das vom 01.12 ist dürfte nix schief gehen!


    cu
    IGGY

  • Es gibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Dies ist fast immer der 01.01. eines jeden neuen Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer deshalb bis 30.11. des alten Jahres vorliegen. Der Zug ist also abgefahren. Der Poststempel vom 01.12. bringt meiner Meinung nach gar nix, da die Frist verstrichen ist.


    Kleiner Tipp: Es besteht jedoch noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei einer Beitragserhöhung - und zwar auch dann, wenn diese sich z.B. aus einer neuen Typ- oder Regionalklasse ergibt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt, nachdem dir die Mitteilung zugegangen ist. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung erfolgt. Er müsste mittlerweilen ein Schreiben seiner Versicherung vorliegen haben, in dem der Beitrag für 2004 erläutert wird. Mit 90%iger Wahrscheinlichkeit bedeutet das für ihn auch eine Beitragserhöhung.

    Irren ist menschlich; aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!