Rechtsfrage zu Besitz und Verkauf einer Sache

  • wenn ich was aus einem EU-Land ein produkt bestelle (land wo dieses produkt öffentlich verkauft wird und nicht verboten ist) und bei mir das besitzen dieses produktes nicht verboten ist.. aber dessen verkauf strafbar ist.


    da ich ja dieses produkt nicht weiterverkaufe, sollte es doch kein problem sein? oder doch?


    danke



    cu
    Mystic

  • Re: mache ich mich strafbar...



    Haschisch aus den Niederlanden? :D Äüßerst problematisch hier:rolleyes:

  • Re: Re: mache ich mich strafbar...


    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Haschisch aus den Niederlanden? :D Äüßerst problematisch hier:rolleyes:


    hehe.. nene.. kein haschisch...


    den gibt es hier in der schweiz haufenweise :eek:



    cu
    Mystic

  • Ähm, um was gehts denn? Mir fällt nichts ein, wo nur der Verkauf strafbar ist, der Besitz jedoch nicht.


    Falls Du zufällig Drogen meinen solltest: auch hier ist der Besitz strafbar (lediglich der Konsum ist straffrei)!


    Also, wer Output will muss Input geben, ohne Infos kann dir keiner helfen, da fängt nur das wilde spekulieren an, ganz davon abgesehen, daß halblegale oder sich im Graubereich befindliche Themen bei TT in der Regel nicht diskutiert werden.

  • Wenn der Verkauf des Produktes in Deutschland verboten ist, kann man es auch so auslegen, dass der Erwerb genauso wenig rechtens ist.


    Und wie kann es angehen, dass der Verkauf verboten, der Besitz aber erlaubt ist? Klingt für mein Rechtsverständnis irgendwie seltsam.


    Letztendlich wird der Verkauf in D auch nicht aus lauter Jux und Dollerei verboten sein...



    Was willst Du denn überhaupt kaufen?



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Und wie kann es angehen, dass der Verkauf verboten, der Besitz aber erlaubt ist? Klingt für mein Rechtsverständnis irgendwie seltsam.


    das gibt es durchaus...


    hier in der schweiz wird dir nichts grösseres passieren, wenn du beim rauchen von haschisch erwischt wird. hier wirds ja an jeder ecke geraucht... (und auch verkauft)


    aber sobald man das zeug verkauft.. gibts ärger...


    ach ja.. bei mir handelt es sich nicht um drugs... war nur ein beispiel...




    cu
    Mystic

  • Dennoch: Wenn du eine ernsthafte Antwort möchtest, solltest Du mehr preisgeben, ansonsten bekommst du auch keine Antworten, sondern einen OT- und Spekulierthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan


    Und wie kann es angehen, dass der Verkauf verboten, der Besitz aber erlaubt ist? Klingt für mein Rechtsverständnis irgendwie seltsam.


    da fällt mir als Beispiel z.B. die Sache mit den nach §131 beschlagnahmten DVDs ein. Filme, die nach §131 (das ist der von wegen Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt wurden dürfen nicht verkauft werden, der Besitz ist jedoch völlig unproblematisch, denn man könnte den Film ja auch vor der Beschlagnahmung gekauft haben.


    Aber ansonsten fällt mir nix zu dem Thema ein.


    Also man kann ja auch außerhalb von D z.B. §131er Filme in online Shops ordern (Bsp. Schweiz), die schicken dir das ganze nach D, aber wenn der Zoll das Paket öffnet und rafft was das für n Filmchen ist wird das ganze eingezogen und gegen dich UND den Absender wird n Strafverfahren eingeleitet was aber meist nach ner kurzen Zeit automatisch eingestellt wird weils die Sache für eine DVD nicht wert ist, jedoch sind deine €€€´s flöten :)


    Also, was willste bestellen in der EU was in der Schweiz nicht erlaubt ist? Da darf man doch mehr als bei uns in "good old censorship country germany"?


    CU
    Dennis

  • Geheimnis?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan

    Was willst Du denn überhaupt kaufen?


    Mystic


    Schreib uns doch, was Du kaufen möchtest und wir können Dir sicherlich besser helfen...


  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ähm, um was gehts denn? Mir fällt nichts ein, wo nur der Verkauf strafbar ist, der Besitz jedoch nicht.


    siehe die friedmann geschichte
    wenn einem koks in nem laden als "kostenloser service" angeboten wird sieht die sache nämlich anders aus


    in dem fall macht sich der besitzer strafbar weil der handel verboten ist und er es ja irgendwo herbekomen hat ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

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